Obelodalix: Hallo,
es scheint sich hier um keinen geeigneten Ort für einen Geocache zu handeln.
Im BundesNaturschutzGesetz (BNatSchG) ist in §39 Abs.1.3 geregelt:
Es ist verboten...
Lebensstätten wild lebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören.
Eine Beeinträchtigung durch die Suchaktivitäten sehe ich hier für gegeben an.
Aus diesem Grund bleibt mir leider keine andere Möglichkeit als diesen Cache hiermit zu archivieren.
Sollte die untere Landschaftsbehörde nachweislich keine Bedenken an der Platzierung haben, wird dieser Cache gerne wieder aus dem Archiv geholt.
Grüße
Martin - Obelodalix
Volunteer Reviewer in Deutschland
Tipps & Tricks gibt es auf den Info-Seiten der deutschsprachigen Reviewer: http://www.gc-reviewer.de/