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Achtung Kreisverkehr Traditional Cache

Hidden : 3/24/2012
Difficulty:
1.5 out of 5
Terrain:
3 out of 5

Size: Size:   micro (micro)

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Geocache Description:


Die ersten Kreisverkehre gab es bereits am Beginn des 20. Jahrhunderts. So wurde in New York 1904 am Columbus Circle (durch William Phelps Eno)
sowie in Paris rund um den Arc de Triomphe (auf Vorschlag Eugène Hénards) ein Kreisverkehr eingerichtet.

In Deutschland waren Kreisverkehre in der Nachkriegszeit zunächst gang und gäbe. Der in dem Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr von 1968
enthaltenen Regelung, dass in Kreisverkehrsplätzen mit einer Beschilderung entsprechend dem heutigen Zeichen 215 generell die Rechts-vor-links-Regel
zu gelten habe, wollte sich die Bundesrepublik Deutschland jedoch nicht anschließen. Dort wurde daher das Verkehrszeichen Kreisverkehr mit der
Verkehrsrechtsreform von 1969 aus der Straßenverkehrsordnung (StVO) entfernt. Um der Gefahr einer Selbstblockade bei stärkerem Verkehrsaufkommen
zu begegnen, wurde stattdessen dem Verkehr im Kreis durch Vorfahrtzeichen Vorfahrt die Vorfahrt gewährt. Die Zufahrten wurden mit
Vorfahrt-gewähren-Zeichen Vorfahrt gewähren versehen. In der DDR wurde das Zeichen mit der StVO von 1977 ungültig (seine Gültigkeit erlosch nach dem 15. Januar 1978).

Aufgrund von Missverständnissen bei den Berechnungsgrundlagen gerieten Kreisverkehre zunehmend in Vergessenheit.
Kreisverkehre wurden in den folgenden Jahren häufig in ampelgeregelte Kreuzungen umgebaut.

In anderen europäischen Ländern, zum Beispiel Frankreich, Großbritannien und Spanien, wurden Kreisverkehre dagegen weiterhin gebaut.
Besonders in Frankreich, das mit 20.000 Kreisverkehren (ronds-points, giratoires) die Hälfte aller weltweit vorhandenen Kreisverkehre besitzt,
werden diese gern zur Verkehrsregelung benutzt. 1984 wurde in Frankreich die umstrittene Rechts-vor-links-Regel aufgehoben.

Seit Beginn der 1990er Jahre erlebten Kreisverkehre auch in Deutschland eine Renaissance. In den Jahren 1995 und 1998 wurden hierzu seitens des Bundesverkehrsministeriums
Regelungen für die Anlage von Kreisverkehren an Bundesstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften eingeführt.

In Deutschland wurde mit Änderung der StVO vom 11. Dezember 2000 der § 9a neu in die StVO aufgenommen, der das Verhalten im Kreisverkehr regelt und das
Kreisverkehrsschild (Zeichen 215 Zeichen 215.svg) definiert. Die Regelung des § 9a StVO wurde mit der straßenverkehrsrechtlichen Novelle vom
5. August 2009 (BGBl. I S. 2631, 2632) in § 8 Abs. 1a StVO n.F. eingegliedert.
Das Verbot des Überfahrens der Mittelinsel bzw. des Haltens im Kreis sind jetzt zu der Beschilderung (Anlage 2 Nr. 8, 68 zu § 41 Abs. 1 StVO) mit Wirkung ab dem 1. September 2009 aufgenommen.

Jetzt aber noch was zum Cache.
Ihr müsst hoch hinaus, so hoch wie es geht. Vor Ort werdet ihr schon wissen, was ich meine.
Gesucht wir ein PETling.

Additional Hints (No hints available.)