Herrmann vs. Deutschland Traditional Cache
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Size:  (micro)
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Kleiner Petling UNTERHALB.
Grundstückseigentümer hätte nicht verpflichtet werden dürfen, die Jagd auf seinem Land zu dulden
In seinem Urteil der Großen Kammer im Verfahren Herrmann gegen Deutschland (Beschwerdenummer 9300/07), das rechtskräftig ist, stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) heute mit einer Mehrheit der Stimmen eine Verletzung von Artikel 1 Protokoll Nr. 1 (Schutz des Eigentums) zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) fest.
Das Verfahren betraf die Beschwerde eines Grundstückseigentümers darüber, dass er die Jagd auf seinem Land dulden muss, obwohl er sie aus ethischen Gründen ablehnt. Der Gerichtshof befand insbesondere, dass diese Verpflichtung Grundstücksbesitzern in Deutschland, die die Jagd ablehnen, eine unverhältnismäßige Belastung auferlegt. Damit folgte der Gerichtshof seinen Schlussfolgerungen in zwei früheren Urteilen, die das Jagdrecht in Frankreich und Luxemburg betrafen.
Aus der Pressemitteilung des Kanzlers No. 274 vom 26.06.2012
Additional Hints
(Decrypt)
zntargvfpu, hagreunyo, refgr Fghsr, Yrvgre