Auszug aus dem § 102 Cachemobilgesetz (CMG):
Bei jedem Cacheausflug mit dem Cachemobil muss ein Verbandzeug ("Cacheapotheke", "Erste-Hilfe-Kasten") mitgeführt werden, das zur Wundversorgung geeignet ist. Dieses muss in einem widerstandsfähigen Behälter staubdicht verpackt und gegen Verschmutzung geschützt sein.
Neulich, bei der Kontrolle der Cacheapotheke, schien mir einiges zu fehlen. Könnt ihr mir da weiterhelfen?
den Erste-Hilfe-Kasten findet ihr hier: N48°(A*B*C*4+249) E14°(A*B*C-2116)