eigengott: Hallo,
aus einem Log (von mehreren ähnlich lautenden): "das Gelände ist mit entsprechenden Schildern eingezäunt und als Privatgelände gekennzeichnet."
aus den Richtlinien: "Mit dem Einreichen eines Cache-Listings versicherst du uns, dass du befugt bist, den Cache an der gewählten Stelle zu verstecken. Wenn in einer Cache-Beschreibung etwas steht, das deutliche Zweifel daran weckt (zum Beispiel die Aufforderung, "Nicht Betreten"-Schilder zu ignorieren), kann dein Listing sofort archiviert werden. Wir setzen auch voraus, dass dein ausgelegter Cache nicht gegen geltendes Recht verstößt. Wenn es ein erkennbares rechtliches Problem gibt oder wir über ein solches informiert werden, kann dein Listing sofort archiviert werden." Quelle: http://www.die-reviewer.info/guidelines.htm#offlimit
Daher archiviere ich das Listing und sperre es für weitere Logeinträge.
Dass da mal vor Jahren vielleicht ein Polizist ein Auge zugedrückt hat, ist noch keine ausreichende Genehmigung ein solches Gelände zu betreten. Diese müsste - möglichst schriftlich - vom Eigentümer kommen. Sobald diese vorliegt, hole ich den Cache gerne wieder aus dem Archiv.
Viele Grüße aus Köln,
Roland (eigengott)
Volunteer Reviewer for Geocaching.com
Tipps & Tricks gibt es auf den Info-Seiten der deutschsprachigen Reviewer: http://www.die-reviewer.info/