Erlass des Langdrahtsamts Marburg-Biedenkopf zum 1. April 2009
Amtliche Geocacherbescheinigung
Gemäß Verordnung Nr. 444n des Langdrahtsamtes Marburg-Biedenkopf
vom 1.März 2009 ist zur Berechtigung des Geocachens
außerhalb des eigenen Grundstücks eine
Amtliche Geocacherbescheinigung erforderlich.
Die Bescheinigung ist im Langdrahtsamt zu beantragen, sie wird gegen Zahlung ortsüblicher Gebühren gemäß Gebührensatzung 362e ausgestellt und Ihnen ggfs sogleich ausgefertigt.
Im Falle der Notwendigkeit einer Überprüfung Ihrer Angaben wird sie elektronisch zugesandt.
Diese Bescheinigung ist zu allen Geocaching-Aktivitäten wie auch zu Geocaching-Zusammenkünften genannt „Event“ mitzuführen.
Wer ohne diese Bescheinigung einer Beschäftigung nachgeht, die als Geocaching interpretierbar ist, wird mit einem Bußgeld nicht unter 50€ belegt. Der Versuch ist bereits eine Ordnungswidrigkeit!
Hochachtungsvoll Langdrähtin A. Lice
Zur Beachtung:
Bedingt durch schweren Vandalismus am Ausgabeschalter der Bescheinigungen und dem Erreichen der Altersgrenze der Langdrähtin wird die Dienststelle nur noch eingeschränkte Zeit bestehen bleiben.
Ab dem 01.03.2016 wird die Bescheinigung provorisch in einem Container ausgegeben. Es genügt hierfür, wenn die Antragsteller ein freundliches Gesicht machen und einen Umschlag mitbringen ("Fakelaki").
In der Nähe der obigen Koordinaten befindet sich der Parkplatz.