Nach alter Überlieferung hat an diesem Ort am 19. August 1786
das letzte Femegericht in Westfalen stattgefunden. Am 200sten
Jahrestag den 19. August 1986 wurde eine Nachbildung des
"Vemkreuzes" welches hier von 1650 bis 1920 gestanden hat,
aufgestellt. Ursprünglich war es wahrscheinlich ein
„Hagelkreuz“, das ab 1650 an den Stationen der
Flurprozessionen aufgestellt wurde, um Felder, Wiesen, Äcker,
Wälder und Gebäude für Mensch und Tier vor Feuer, Hagel und Donner
zu beschützen.“ Das Original Vemkeuz wird im Gasthof
Linschede aufbewahrt, welcher 1km nordöstlich von diesem Ort zu
finden ist.
Das Femegericht.
Der Begriff Feme (auch Veme) wird vor allem für die
Gerichtsbarkeit der Femegerichte und die von diesen verhängte
Strafe verwendet. Oft wurde ein Femegericht im Freien unter einem
Gerichtsbaum abgehalten. Die westfälische Feme entwickelte sich aus
der Gerichtsbarkeit der westfälischen Freigerichte. Dies waren die
Nachfolger des hochmittelalterlichen Grafengerichts „bei
Königsbann“, das mit dem Aufkommen der Länder und dem
Autoritätsverlust des Königs im 14. Jahrhundert untergegangen war.
Der Hauptsitz aller Femegerichte für Westfalen lag zunächst in
Dortmund. Der Freistuhl befand sich hier unweit des heutigen
Dortmunder Hauptbahnhofs. Der steinerne Gerichtsplatz war von zwei
Linden umsäumt, von denen die eine als Femlinde bekannt war. Mit
dem wachsenden Einfluss der Kölner Kurfürsten und als Folge der
Arnsberger Reformation der Fermegerichte von 1437 wechselte diese
zum Oberfreistuhl nach Arnsberg.
Die Verurteilung.
Der Verurteilte wurde zur Hinrichtung durch Erhängen bestraft.
Diese Strafe konnte sofort vollstreckt werden, gegebenenfalls
sofort nach (späterer) Ergreifung des Betroffenen. Hier ist jedoch
zu unterscheiden zwischen Hängen und Henken. Henken war durchwegs
hoheitlich und führte zwangsläufig zum Tode. Hängen hatte dies
nicht zwingend zur Folge; bei der Vollstreckung der Handhaften Tat
wurde der Bestrafte „aufgehängt“ (nicht zwingend am
Hals „bis zum Eintritt des Todes“, sondern vielmehr
wurde er „gebunden aufgehängt“. Der Bestrafte wurde
nach einer festgesetzten Zeit (drei Tage), in der er auch von
Angehörigen versorgt werden konnte, wieder noch lebend abgehängt
(sofern er diese Strafeprangerung überlebt hatte). Kam ein
geladener Beschuldigter nicht zum Prozess, konnte er in Abwesenheit
verurteilt werden. Er musste dann ohne Mitteilung des Urteils
jederzeit mit der Vollstreckung rechnen. Weiterhin hatte die Feme
Elemente eines Geheimprozesses, häufig (in der Spätzeit sogar fast
ausschließlich) waren die Femegerichte heimliche Gerichte. Ein
Femegericht war mit einem Freigrafen und sieben Freischöffen
besetzt. Alle hatten den Schöffeneid abgelegt. Der Bewerber um das
Freischöffenamt musste ’echt, recht und fre" sein und es
bedurfte der Bürgschaft von 2 Schöffen.
Das Ende.
Die Zahl der Freischöffen in Deutschland zum Höhepunkt der Feme
wird auf 15.000-30.000 geschätzt. In der zweiten Hälfte des 15.
Jahrhunderts geht der Einfluss der Femegerichte deutlich zurück und
wird schließlich fast völlig ausgeschaltet. Dieser Prozess ist
Mitte des 16. Jahrhunderts weitgehend abgeschlossen.
(Text: www.wikipedia.de)