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Dunkle Zeiten Schwerins - Die Scharfrichterstrasse Multi-cache

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Irrwicht08: "Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf gegen die Wand zu rennen, sondern mit den Augen die Tür zu finden."
Werner von Siemens

Danke für viele schöne Logs, Irrwicht08

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Hidden : 11/6/2009
Difficulty:
1 out of 5
Terrain:
1 out of 5

Size: Size:   micro (micro)

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Geocache Description:


Dieser Multicache führt Euch an Orte Schwerins, von denen Überlieferungen aus „dunklen Zeiten“ in den Geschichtsbüchern der Stadt zu finden sind.

An den einzelnen Stationen müsst Ihr Hinweise ermitteln, die Ihr für die Suche nach dem Final benötigt.

Der Final liegt schließlich an der Stelle, an der sich von der Mitte des 17. Jahrhunderts (nach dem Stadtbrand 1651) bis 1835 die Fronerei, also das Wohn- und Arbeitshaus des Scharfrichters (Henker) befand. In ihr existierten nicht nur die Gefängnisse, sondern auch die Folterkammer.

Zu den Foltermethoden bzw. Hinrichtungsarten des Mittelalters zählten neben dem Zwicken mit glühenden Zangen und dem Auspeitschen u. a. auch das Foltern auf der Streckbank, das Rädern, das Ätzen, die Wasserfolter, das Foltern mit Daumenstöcken, das Pfählen, das Lebendigbegraben, das Hängen, Enthaupten, Verbrennen sowie Ertränken. Näheres über die einzelnen Folter- und Hinrichtungsmethoden erfahrt ihr z. B. hier

„... Die Scheußlichkeiten dieser Folterungen, bei denen nicht selten Unschuldige zu einem Bekenntnis gezwungen wurden, lassen sich kaum wiedergeben. Am furchtbarsten treten sie uns aus den umfangreichen Akten entgegen, die über Anklagen und Verfahren wegen Zauberei und Hexerei entstanden und überliefert sind. Diese Hexenprozesse – es handelte sich meist um weibliche Personen – sind die traurigste Erscheinung der nachreformatorischen Zeit und das dunkelste Blatt in der Geschichte der deutschen Kultur. Sie haben in unserer Heimat in gleicher Weise, wie im übrigen deutschen Reiche gewütet, nachdem die Polizeiordnungen von 1562 und 1572 ausdrücklich bestimmt hatten, ,do jemandt, was Standes der were, sich des warsagens oder anderer Zauberey befleißen und dardurch den leuten schaden und unglück zufügen würde, das derselbige mit dem Feuer gestraffet werden sol.' Aus dem Verzeichnis der Scharfrichtergebühren von 1694 ist ersichtlich, dass der Schweriner Fron (Scharfrichter) für’s Henken und eine Hinrichtung mit dem Schwerte 5 Reichstaler erhielt, für Rädern und Zwicken mit glühenden Zangen 8, ohne Zwicken aber nur 6. Eine Auspeitschung brachte 5 Gulden, ebenso viel die ,Hexenprobe', d.h. eine Hexe gebunden ins Wasser zu werfen, sie zu verbrennen kostete ohne das Holz 5 Reichstaler!...“

Ein Beispiel für solch eine Gebührenaufstellung zeigt Euch das folgende Foto. Hierbei handelt es sich um die erste von sieben Seiten des „Verzeichniß bei Executions = Vollstreckungen der Scharfrichter = Gebühren vom amte Suerin“ vom damaligen Schweriner Henker Eichenfeldt aus dem Jahre 1785, u.a. mit Angaben zu den Gebühren für das Decoltieren, das Strangulieren, das Rädern, das Verbrennen, das Aufstellen eines Scheiterhaufens und die Kosten für die dazu erforderlichen Knechte (wir hoffen, Ihr könnt es lesen!?).



In mittelalterlicher Zeit fanden auch in Schwerin Hinrichtungen nicht selten in breitester Öffentlichkeit statt.

„...War der Prozess durch das Urteil vor dem Stadtgericht auch bereits entschieden, so ging der Hinrichtung doch noch ein zweites Gericht, das ,Hochnotpeinliche Halsgericht', voran. Das Halsgericht fand unter freiem Himmel auf dem Markte statt, während das vom Fürsten gehegte auf dem Alten Garten vor der Reitbahn zu tagen pflegte. Den Vorsitz im städtischen Halsgericht führte der worthabende Bürgermeister. Ihm zur Seite saßen an einem grünbedeckten Tische, mit blauen Mänteln bekleidet, der zweite Bürgermeister, zwei beisitzende Ratsherrn sowie der Stadtvogt. Der Platz im Kreise ringsherum wurde durch Bürger abgeschlossen. Nachdem der Verurteilte gefesselt vorgeführt war, eröffnete der erste Bürgermeister, einen weißen Stab in der Hand haltend, unter feierlichen Formen das Gericht, indem er die Beisitzer fragte, ob es rechte Zeit, das Gericht gebührend besetzt und gehegt wäre. Nach Bejahung dieser Fragen wurde dem Missetäter sein Verbrechen und sein Geständnis vorgelesen, das er wiederholen musste. Darauf wurde das Urteil verkündet, und der Delinquent dem Scharfrichter übergeben. Der Bürgermeister sprach: ,Von Rechts wegen', zerbrach seinen Stab und warf die Stücke hinter sich. Nun erhob sich auch das Gericht, stieß die Stühle zurück und die Verhandlung war geschlossen...“

Wenn auf der Reitbahn am Alten Garten das o.g. Halsgerichtsprocedere mit einem der gefürchteten Urteilssprüche zu Ende gegangen war, wurde der Verurteilte daraufhin auf einem Eselskarren zum Henker gefahren und der führte dann die peinliche Befragung durch.
Wenn der Delinquent nach dem Foltern noch lebte, führte ihn der letzte Weg zur Richtstätte.

„...Auf der Richtstätte wurde ein Kreis geschlossen, in dem sich das Gericht wieder versammelte und das Urteil vom Henker vollstreckt wurde. Ein gemeinsames Mahl des Rates auf dem Ratskeller beschloss das Ereignis. Auch die Ratsdiener und beteiligten Bürger, ja selbst der Prediger, feierten mit...“

Der Weg des Verurteilten zum Henker führte damals vom Alten Garten direkt in die bis ins 19. Jahrhundert deshalb so genannte „Armen-Sünder-Straße“ (siehe Karte), an deren Anfang Ihr steht, wenn Ihr Euch zu den Koordinaten der ersten Station N 53°37.589 / E 011°24.948 begebt. Die Fahrt ging dann weiter durch die Glaisin, über den Großen Moor und schließlich zur Fronerei in der Scharfrichterstraße.

Aufgabe: Betretet von den Koordinaten aus die „Armen-Sünder-Straße“ (die übrigens heute keinen Namen mehr hat) und zählt die rostbraunen Pfosten auf der rechten Seite, gleich hinter dem Tordurchgang und Ihr erhaltet A.

Wenn Ihr die Aufgabe erledigt habt, begebt Euch zu den Koordinaten der zweiten Station N53°37.727 / E011°24.897. Hier steht Ihr auf dem Schweriner Markt, auf dem sich auch eine der städtischen Richtstätten befand. Hier fanden Tötungen durch das Schwert, sowie Folterungen mit dem Rad und glühenden Zangen in der Öffentlichkeit statt.
Schwerins Hexen wurden immer auf dem Markt verurteilt, aber nur selten hier verbrannt. Man fürchtete um die Stadt, denn man glaubte, eine Hexe könne mit dem letzten Atemzug auch noch das Feuer auf die umliegenden Häuser lenken.
Den Markt und die unmittelbar angrenzenden Straßen gab es nachweislich schon im 14. Jahrhundert. In östlicher Richtung vom Markt entstand im Laufe des 15. Jahrhunderts die so genannte „Zweite Neustadt“, quasi das Gebiet um den „Großen Moor“, bis hin zur Marstallhalbinsel. Deshalb führten von der Rathausseite des Marktes einige enge Gassen in dieses Gebiet, so ist es im Stadtbuch von 1548 nachzulesen.
Eine dieser Gassen war die „Kaakstraße“ und da Kaak ein damaliger Name für den Pranger war, weist dieser Name wohl auf den Ort am Markt hin, an dem der Pranger gestanden hat. Man nimmt heute an, dass sich die Stelle etwa 30 Fuß mittig vor der Fassade des heutigen Rathauses befand.
Welche Art Pranger in Schwerin stand, ist nicht mehr zu belegen, wahrscheinlich aber war es ein s.g. Schandpfahl, ein in den Boden eingelassener Holzpfahl mit einem Halseisen daran, oder ein Pranger, der aus zwei parallel angeordneten Brettern bestand, die durch bewegliche Scharniere miteinander verbunden und am Ende eines starken Pfahles angebracht waren. In beide Bretter wurde in der Mitte ein Halbkreis geschnitten, so dass, wenn man die Bretter schloss, ein Loch für den Kopf entstand. Links und rechts waren kleinere Löcher für die Hände. So wurde der Straftäter auf dem Platz ausgestellt.
Der Pranger war kein Folter-, sondern ein Strafinstrument. Die Strafe bestand vor allem in der öffentlichen Schande, welche der Verurteilte zu erdulden hatte und die vielfach ein "normales" Weiterleben in der Gemeinschaft unmöglich machte oder sehr erschwerte. Auch war der Bestrafte den Schmähungen der Passanten ausgesetzt.

„...Ehrenstrafen, namentlich für üble Nachrede, Huren und Buben, sowie Roheitsdelikte wurden auf dem Markte vor dem Rathause am „Kaak“ (Schandpfahl, Pranger) vorgenommen. Tragen der „Kaaksteine“, das Halseisen, Stehen am Schandpfahl und Stockschläge waren die Strafen für kleinere Vergehen...“.

Zu guter Letzt wollen wir nicht unerwähnt lassen, dass sich auch in einem Anbau hinter dem Rathaus ein städtisches Gefängnis befand, in dem natürlich auch gefoltert wurde.

Aufgabe: Links von der Eingangstür des Rathauses befindet sich eine Metalltafel mit Informationen zum Rathaus. Notiert Euch die erste im Text der Tafel erwähnte Jahreszahl, diese sei B.

Wenn Ihr Euch nun zu den Koordinaten der dritten Station N 53°37.869 / E 011°25.005 begebt, befindet Ihr Euch auf der im 16. Jahrhundert einzigen Straße, die in das Gebiet der Schelfe führte. Sie lag außerhalb der Stadtmauern, begann am Burgtor (Schelftor) und endete an der Schelfkirche. In der ältesten Stadtchronik Schwerins sind u. a. einige Verbrechen aus dem Mittelalter aufgeführt, wie zum Beispiel die nachfolgende Begebenheit, die sich irgendwo in dieser Straße ereignet haben muss:

„...1569, 6. Oktober – trägt sich der schreckliche und traurige Fall zu Schwerin auff der Schelve zu / mit zuvor gemelten Herrn Ernesti, nachgelassener Witwe / Paschen Güstevels / weiland Hauptman zu Schwerin / Tochter / Doctoris Peristeris Frauen Schwester / welche von einem Goldschmid, einem schwerinischen Kinde und Inwohner der Stadt / an ihrem Ruhe und Schlaffbette / sambt einer Magd / jammerlich ermordet / und nach verrichtem Mord / aller Barschaft an Geld / Silber und andern Kleinodien / das doch nicht alles ihr sondern pfandtsweise bey ihr außstund / nach eröffneten Kasten und Lade bestohlen und beraubt ward. Welche Teufflische That / dieweil sie noch in recenti hominum memoria ist / ich nicht nach der lenge erzehlen / sondern allein ihr nachgesetzte Grabschrifft anziehen will / darin der ganze handel / aus dem gefelleten / und öffentlich abgelesenen Urteil gezogen / summarischer weise mit diesen worten begriffen. Die Erbahre und Tugendsame / auch seelige Frau / Magdalena Gustevels, Ern Ernesti Rotmanni, nachgelassene Witwe / welche Christoffer Glöde / Goldschmid und inwohner dieser Stadt Schwerin / aus eingeben des Satans / und eigener Blutdürstiger Boßheit / auch bey einem halben Jahr / zuvor gefassten mörderischen vorsatz / und gemühts / mit einem Ringeisen / das er lange zuvor zu dem behuft / mit etlichen pfund Bleys begossen / und eine mörderische Keule daraus gemacht / den 6. Octobris, Anno 1569. Zu früer Tagzeit / zwischen 5 und 6 ehe es noch tag ward / auff der Schelven / in ihrem eige Hause und Bette / da sie noch an ihrer Ruhe lag und schlieff gantz erschrecklicher / unmenschlicher und jämmerlicher weise ermordet / und das ihre beraubet hatte / ligt alhier begraben. Der Thäter wurd den 15. ejusdem mit glüenden Zangen zerrissen / und fürm Gieshause in 4. stück zertheilet / die auff vier Landstrassen hernach gehenget worden...“

Aufgabe: In der Nähe der Koordinaten findet Ihr die Treppen, die in ein repräsentatives Haus führen. Zählt die Stufen und Ihr erhaltet C.

Den Final findet Ihr bei:


N 53°37.B-C-595
E 011°25.((B+C)/A)-190



Bitte lesen, bevor noch mehr abfällige Bemerkungen zur Finallocation kommen: Exakt an der Stelle des Finalverstecks stand früher das Haus des Scharfrichters, deshalb und nur deshalb ist die Dose genau hier versteckt!!!!!

Auch wenn an den historischen Orten (zum Glück) nicht mehr viel an die dunklen Zeiten erinnert, hoffen wir, Euch eine kleine interessante Reise in die Vergangenheit Schwerins zu bieten.

Hier nun noch ein paar Hinweise in eigener Sache: Verhaltet Euch am Final bitte unauffällig und gebt allerhöchste Acht auf Muggel!
Macht Euch vor dem Zugriff ein Bild, nutzt die Hints und vermeidet langes Suchen vor Ort!
Der Rucksack- und /oder Handytrick sollten hier probate Mittel sein!

Viel Erfolg!


Quellen:
"Geschichte der Stadt Schwerin - von den ersten Anfängen bis zur Gegenwart" / Dr. Wilhelm Jesse / 1913;
Stadtarchiv Schwerin

Additional Hints (Decrypt)

[Final: magnetisch, die mittlere der drei Möglichkeiten, von unten zugreifen]

Decryption Key

A|B|C|D|E|F|G|H|I|J|K|L|M
-------------------------
N|O|P|Q|R|S|T|U|V|W|X|Y|Z

(letter above equals below, and vice versa)