Dieser
Multicache führt Euch an Orte Schwerins, von denen Überlieferungen
aus „dunklen Zeiten“ in den Geschichtsbüchern der Stadt
zu finden sind.
An den
einzelnen Stationen müsst Ihr Hinweise ermitteln, die Ihr für die
Suche nach dem Final benötigt.
Der
Final liegt schließlich an der Stelle, an der sich von der Mitte
des 17. Jahrhunderts (nach dem Stadtbrand 1651) bis 1835 die
Fronerei, also das Wohn- und Arbeitshaus des Scharfrichters
(Henker) befand. In ihr existierten nicht nur die Gefängnisse,
sondern auch die Folterkammer.
Zu den
Foltermethoden bzw. Hinrichtungsarten des Mittelalters zählten
neben dem Zwicken mit glühenden Zangen und dem Auspeitschen u. a.
auch das Foltern auf der Streckbank, das Rädern, das Ätzen, die
Wasserfolter, das Foltern mit Daumenstöcken, das Pfählen, das
Lebendigbegraben, das Hängen, Enthaupten, Verbrennen sowie
Ertränken. Näheres über die einzelnen Folter- und
Hinrichtungsmethoden erfahrt ihr z. B. hier
„... Die
Scheußlichkeiten dieser Folterungen, bei denen nicht selten
Unschuldige zu einem Bekenntnis gezwungen wurden, lassen sich kaum
wiedergeben. Am furchtbarsten treten sie uns aus den umfangreichen
Akten entgegen, die über Anklagen und Verfahren wegen Zauberei und
Hexerei entstanden und überliefert sind. Diese Hexenprozesse
– es handelte sich meist um weibliche Personen – sind
die traurigste Erscheinung der nachreformatorischen Zeit und das
dunkelste Blatt in der Geschichte der deutschen Kultur. Sie haben
in unserer Heimat in gleicher Weise, wie im übrigen deutschen
Reiche gewütet, nachdem die Polizeiordnungen von 1562 und 1572
ausdrücklich bestimmt hatten, ,do jemandt, was Standes der were,
sich des warsagens oder anderer Zauberey befleißen und dardurch den
leuten schaden und unglück zufügen würde, das derselbige mit dem
Feuer gestraffet werden sol.' Aus dem Verzeichnis der
Scharfrichtergebühren von 1694 ist ersichtlich, dass der Schweriner
Fron (Scharfrichter) für’s Henken und eine Hinrichtung mit
dem Schwerte 5 Reichstaler erhielt, für Rädern und Zwicken mit
glühenden Zangen 8, ohne Zwicken aber nur 6. Eine Auspeitschung
brachte 5 Gulden, ebenso viel die ,Hexenprobe', d.h. eine Hexe
gebunden ins Wasser zu werfen, sie zu verbrennen kostete ohne das
Holz 5 Reichstaler!...“
Ein
Beispiel für solch eine Gebührenaufstellung zeigt Euch das folgende
Foto. Hierbei handelt es sich um die erste von sieben Seiten des
„Verzeichniß bei Executions = Vollstreckungen der
Scharfrichter = Gebühren vom amte Suerin“ vom damaligen
Schweriner Henker Eichenfeldt aus dem Jahre 1785, u.a. mit Angaben
zu den Gebühren für das Decoltieren, das Strangulieren, das Rädern,
das Verbrennen, das Aufstellen eines Scheiterhaufens und die Kosten
für die dazu erforderlichen Knechte (wir hoffen, Ihr könnt es
lesen!?).
In
mittelalterlicher Zeit fanden auch in Schwerin Hinrichtungen nicht
selten in breitester Öffentlichkeit statt.
„...War der
Prozess durch das Urteil vor dem Stadtgericht auch bereits
entschieden, so ging der Hinrichtung doch noch ein zweites Gericht,
das ,Hochnotpeinliche Halsgericht', voran. Das Halsgericht fand
unter freiem Himmel auf dem Markte statt, während das vom Fürsten
gehegte auf dem Alten Garten vor der Reitbahn zu tagen pflegte. Den
Vorsitz im städtischen Halsgericht führte der worthabende
Bürgermeister. Ihm zur Seite saßen an einem grünbedeckten Tische,
mit blauen Mänteln bekleidet, der zweite Bürgermeister, zwei
beisitzende Ratsherrn sowie der Stadtvogt. Der Platz im Kreise
ringsherum wurde durch Bürger abgeschlossen. Nachdem der
Verurteilte gefesselt vorgeführt war, eröffnete der erste
Bürgermeister, einen weißen Stab in der Hand haltend, unter
feierlichen Formen das Gericht, indem er die Beisitzer fragte, ob
es rechte Zeit, das Gericht gebührend besetzt und gehegt wäre. Nach
Bejahung dieser Fragen wurde dem Missetäter sein Verbrechen und
sein Geständnis vorgelesen, das er wiederholen musste. Darauf wurde
das Urteil verkündet, und der Delinquent dem Scharfrichter
übergeben. Der Bürgermeister sprach: ,Von Rechts wegen', zerbrach
seinen Stab und warf die Stücke hinter sich. Nun erhob sich auch
das Gericht, stieß die Stühle zurück und die Verhandlung war
geschlossen...“
Wenn
auf der Reitbahn am Alten Garten das o.g. Halsgerichtsprocedere mit
einem der gefürchteten Urteilssprüche zu Ende gegangen war, wurde
der Verurteilte daraufhin auf einem Eselskarren zum Henker gefahren
und der führte dann die peinliche Befragung durch.
Wenn der Delinquent nach dem Foltern noch lebte, führte ihn der
letzte Weg zur Richtstätte.
„...Auf der
Richtstätte wurde ein Kreis geschlossen, in dem sich das Gericht
wieder versammelte und das Urteil vom Henker vollstreckt wurde. Ein
gemeinsames Mahl des Rates auf dem Ratskeller beschloss das
Ereignis. Auch die Ratsdiener und beteiligten Bürger, ja selbst der
Prediger, feierten mit...“
Der Weg
des Verurteilten zum Henker führte damals vom Alten Garten direkt
in die bis ins 19. Jahrhundert deshalb so genannte
„Armen-Sünder-Straße“ (siehe Karte), an deren Anfang
Ihr steht, wenn Ihr Euch zu den Koordinaten der ersten Station N
53°37.589 / E 011°24.948 begebt. Die Fahrt ging dann weiter durch
die Glaisin, über den Großen Moor und schließlich zur Fronerei in
der Scharfrichterstraße.
Aufgabe: Betretet von den Koordinaten aus die
„Armen-Sünder-Straße“ (die übrigens heute keinen Namen
mehr hat) und zählt die rostbraunen Pfosten auf der rechten Seite,
gleich hinter dem Tordurchgang und Ihr erhaltet A.
Wenn
Ihr die Aufgabe erledigt habt, begebt Euch zu den Koordinaten der
zweiten Station N53°37.727 / E011°24.897. Hier steht Ihr auf dem
Schweriner Markt, auf dem sich auch eine der städtischen
Richtstätten befand. Hier fanden Tötungen durch das Schwert, sowie
Folterungen mit dem Rad und glühenden Zangen in der Öffentlichkeit
statt.
Schwerins Hexen wurden immer auf dem Markt verurteilt, aber nur
selten hier verbrannt. Man fürchtete um die Stadt, denn man
glaubte, eine Hexe könne mit dem letzten Atemzug auch noch das
Feuer auf die umliegenden Häuser lenken.
Den Markt und die unmittelbar angrenzenden Straßen gab es
nachweislich schon im 14. Jahrhundert. In östlicher Richtung vom
Markt entstand im Laufe des 15. Jahrhunderts die so genannte
„Zweite Neustadt“, quasi das Gebiet um den
„Großen Moor“, bis hin zur Marstallhalbinsel. Deshalb
führten von der Rathausseite des Marktes einige enge Gassen in
dieses Gebiet, so ist es im Stadtbuch von 1548 nachzulesen.
Eine dieser Gassen war die „Kaakstraße“ und da Kaak ein
damaliger Name für den Pranger war, weist dieser Name wohl auf den
Ort am Markt hin, an dem der Pranger gestanden hat. Man nimmt heute
an, dass sich die Stelle etwa 30 Fuß mittig vor der Fassade des
heutigen Rathauses befand.
Welche Art Pranger in Schwerin stand, ist nicht mehr zu belegen,
wahrscheinlich aber war es ein s.g. Schandpfahl, ein in den Boden
eingelassener Holzpfahl mit einem Halseisen daran, oder ein
Pranger, der aus zwei parallel angeordneten Brettern bestand, die
durch bewegliche Scharniere miteinander verbunden und am Ende eines
starken Pfahles angebracht waren. In beide Bretter wurde in der
Mitte ein Halbkreis geschnitten, so dass, wenn man die Bretter
schloss, ein Loch für den Kopf entstand. Links und rechts waren
kleinere Löcher für die Hände. So wurde der Straftäter auf dem
Platz ausgestellt.
Der Pranger war kein Folter-, sondern ein Strafinstrument. Die
Strafe bestand vor allem in der öffentlichen Schande, welche der
Verurteilte zu erdulden hatte und die vielfach ein "normales"
Weiterleben in der Gemeinschaft unmöglich machte oder sehr
erschwerte. Auch war der Bestrafte den Schmähungen der Passanten
ausgesetzt.
„...Ehrenstrafen, namentlich für üble Nachrede, Huren und
Buben, sowie Roheitsdelikte wurden auf dem Markte vor dem Rathause
am „Kaak“ (Schandpfahl, Pranger) vorgenommen. Tragen
der „Kaaksteine“, das Halseisen, Stehen am Schandpfahl
und Stockschläge waren die Strafen für kleinere
Vergehen...“.
Zu guter Letzt wollen wir nicht unerwähnt lassen, dass sich auch in
einem Anbau hinter dem Rathaus ein städtisches Gefängnis befand, in
dem natürlich auch gefoltert wurde.
Aufgabe: Links von der Eingangstür des Rathauses
befindet sich eine Metalltafel mit Informationen zum Rathaus.
Notiert Euch die erste im Text der Tafel erwähnte Jahreszahl, diese
sei B.
Wenn
Ihr Euch nun zu den Koordinaten der dritten Station N 53°37.869 / E
011°25.005 begebt, befindet Ihr Euch auf der im 16. Jahrhundert
einzigen Straße, die in das Gebiet der Schelfe führte. Sie lag
außerhalb der Stadtmauern, begann am Burgtor (Schelftor) und endete
an der Schelfkirche. In der ältesten Stadtchronik Schwerins sind u.
a. einige Verbrechen aus dem Mittelalter aufgeführt, wie zum
Beispiel die nachfolgende Begebenheit, die sich irgendwo in dieser
Straße ereignet haben muss:
„...1569, 6.
Oktober – trägt sich der schreckliche und traurige Fall zu
Schwerin auff der Schelve zu / mit zuvor gemelten Herrn Ernesti,
nachgelassener Witwe / Paschen Güstevels / weiland Hauptman zu
Schwerin / Tochter / Doctoris Peristeris Frauen Schwester / welche
von einem Goldschmid, einem schwerinischen Kinde und Inwohner der
Stadt / an ihrem Ruhe und Schlaffbette / sambt einer Magd /
jammerlich ermordet / und nach verrichtem Mord / aller Barschaft an
Geld / Silber und andern Kleinodien / das doch nicht alles ihr
sondern pfandtsweise bey ihr außstund / nach eröffneten Kasten und
Lade bestohlen und beraubt ward. Welche Teufflische That / dieweil
sie noch in recenti hominum memoria ist / ich nicht nach der lenge
erzehlen / sondern allein ihr nachgesetzte Grabschrifft anziehen
will / darin der ganze handel / aus dem gefelleten / und öffentlich
abgelesenen Urteil gezogen / summarischer weise mit diesen worten
begriffen. Die Erbahre und Tugendsame / auch seelige Frau /
Magdalena Gustevels, Ern Ernesti Rotmanni, nachgelassene Witwe /
welche Christoffer Glöde / Goldschmid und inwohner dieser Stadt
Schwerin / aus eingeben des Satans / und eigener Blutdürstiger
Boßheit / auch bey einem halben Jahr / zuvor gefassten mörderischen
vorsatz / und gemühts / mit einem Ringeisen / das er lange zuvor zu
dem behuft / mit etlichen pfund Bleys begossen / und eine
mörderische Keule daraus gemacht / den 6. Octobris, Anno 1569. Zu
früer Tagzeit / zwischen 5 und 6 ehe es noch tag ward / auff der
Schelven / in ihrem eige Hause und Bette / da sie noch an ihrer
Ruhe lag und schlieff gantz erschrecklicher / unmenschlicher und
jämmerlicher weise ermordet / und das ihre beraubet hatte / ligt
alhier begraben. Der Thäter wurd den 15. ejusdem mit glüenden
Zangen zerrissen / und fürm Gieshause in 4. stück zertheilet / die
auff vier Landstrassen hernach gehenget worden...“
Aufgabe: In der Nähe der Koordinaten findet Ihr
die Treppen, die in ein repräsentatives Haus führen. Zählt die
Stufen und Ihr erhaltet C.
Den
Final findet Ihr bei:
N
53°37.B-C-595
E 011°25.((B+C)/A)-190
Bitte lesen,
bevor noch mehr abfällige Bemerkungen zur Finallocation kommen:
Exakt an der Stelle des Finalverstecks stand früher das Haus des
Scharfrichters, deshalb und nur deshalb ist die Dose genau hier
versteckt!!!!!
Auch wenn
an den historischen Orten (zum Glück) nicht mehr viel an die
dunklen Zeiten erinnert, hoffen wir, Euch eine kleine interessante
Reise in die Vergangenheit Schwerins zu bieten.
Hier nun noch ein paar Hinweise in eigener Sache: Verhaltet Euch am
Final bitte unauffällig und gebt allerhöchste Acht auf
Muggel!
Macht Euch vor dem Zugriff ein Bild, nutzt die Hints und vermeidet
langes Suchen vor Ort!
Der Rucksack- und /oder Handytrick sollten hier probate Mittel
sein!
Viel Erfolg!
Quellen:
"Geschichte der Stadt Schwerin - von den ersten Anfängen bis zur
Gegenwart" / Dr. Wilhelm Jesse / 1913;
Stadtarchiv Schwerin