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Höhlen der Sächsischen Schweiz - Schwedenhöhle Traditional Geocache

Hidden : 9/12/2007
Difficulty:
1.5 out of 5
Terrain:
3.5 out of 5

Size: Size:   small (small)

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Geocache Description:


Höhlen der Sächsischen Schweiz - Schwedenhöhle im Bielatal
 


Euch erwartet


  • die Befahrung einer Höhle im Bielatal
  • nur bis 100m vor der Höhle geeignet für Kinderwagen und Rollstuhl

  • als Ausrüstung notwendig: stapazierfähige Kleidung sowie eine Taschenlampe

Inspiriert durch die kleine Höhlenserie von Special K. mit der Bellohöhle, der Tiefen Höhle und der Riesenturmhöhle (gaaaaanz herzlichen Dank an den Owner dafür) reifte in uns der Wunsch nach weiteren Caches dieser Art. Die von Special K. bestückten Höhlen sind jedoch bis auf Erstere nur mit Abseil- und Sicherungstechnik befahrbar - und demnach nur einem erlesenen Kreis von Cachern zugänglich, zu dem auch wir nicht gehören... Da uns aber die Befahrung der Bellohöhle sowie des ersten Teils der Tiefen Höhle sehr viel Spass gemacht hat, zogen wir die beiden Bücher zum Thema Höhlen in der Sächsischen Schweiz (Bellmann und Winkelhöfer) zu Rate und werden in loser Folge weitere Höhlen auch für Cacher attraktiv gestalten. Die mit der Baumannhöhle begonnene Erweiterung der Special K.-Serie wird mit der Schwedenhöhle fortgesetzt, weiterhin unter der Prämisse, dass zum Erreichen des Caches maximal eine einfache Seilsicherung erforderlich sein wird.

Der Zugang zur Schwedenhöhle kann über die Straße im Bielatal aus erfolgen. Der letzte öffentliche (und manchmal auch gebührenpflichtige) Parkplatz ist bei N50 50.350 E14 02.705, weiter fahren dürfen nur Besucher der Ottomühle etc. Folgt dann dem Weg durch das Bielatal zur Schwedenhöhle mit dem Eisloch. Diese ist touristisch ausgeschildert, es gibt eine beschilderte Treppe und eine Lehrtafel. Bei obigen Koordinaten seid Ihr am Mundloch:



 


Zu den ständigen Bewohnern der Höhle gehören auch Spinnen:





Vom Mundloch aus führt ein gewundener Gang zu einem Durchschlupf, danach führt 0,7m tiefer ein weiterer Gang zum 9 m langen, hohen Hauptraum.

Die Dose ist am Höhlenende in ca. 3,50 m Höhe auf der rechten Seite, unmittelbar daneben beginnt die rechte durchgängige Felswand.

zum Thema Fledermaus-Schutz/Wintersperre:

Generell besteht bundesweit in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. März ein Betretungsverbot für Höhlen. Dies ergibt sich aus § 39 Abs 6 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege:

"Es ist verboten, Höhlen, Stollen, Erdkeller oder ähnliche Räume, die als Winterquartier von Fledermäusen dienen, in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. März aufzusuchen; dies gilt nicht zur Durchführung unaufschiebbarer und nur geringfügig störender Handlungen sowie für touristisch erschlossene oder stark genutzte Bereiche."

Die Schwedenhöhle im Bielatal ist sommers wie winters stark frequentiert. Dies liegt zum Einen daran, dass sie in jedem Wanderführer übers Bielatal erwähnt ist, und zum Anderen weil sie aufgrund der Ausschilderung von jedermann problemlos gefunden werden kann. Das letzte Schild dieser Schildreihe steht 10m vor dem Eingang, siehe 1. Bild im Listing, sie kann also nicht verfehlt werden.

In die Höhle werden ganze Schulklassen gruppenweise reingeschleust, Feste gefeiert…kurzum: In der Schwedenhöhle kann aufgrund dieses Begängnisses keine Fledermaus überwintern. Denn: Fledermäuse brauchen einen den ganzen Winter durchgängig ruhigen Raum, da jeder "Kaltstart" der Fledermaus zur Flucht sehr viel Energie kostet, die sie aber zum Überstehen des Winters benötigt.

Demzufolge wird auch die Beschilderung nicht abmontiert, und auch die Höhle nicht abgesperrt.

Für solche Orte hält der obige Paragraph auch eine Regelung bereit: "dies gilt nicht … für touristisch erschlossene oder stark genutzte Bereiche."

Meiner Meinung nach handelt es sich bei der Schwedenhöhle um einen solchen touristisch erschlossenen und stark genutzten Bereich. Aber meine Meinung zählt natürlich nicht. Einzig die zuständige Naturschutzbehörde darf eine Höhle als touristisch erschlossenen und stark genutzten Bereich einordnen. Auf meine konkrete, schriftliche Anfrage hin erhielt ich die schriftliche Bestätigung, dass es sich bei der Schwedenhöhle im Bielatal um einen touristisch erschlossenen und stark genutzten Bereich handelt, für den kein Betretungsverbot vom 1. Oktober bis zum 31. März gilt.

Unter Vorlage dieser schriftlichen Bestätigung der zuständigen Naturschutzbehörde ersuchte ich bei dem für die Überwachung der Wintersperre zuständigen ApproV um Erlaubnis, die Wintersperre für die Schwedenhöhle aufzuheben. ApproV genehmigte mir daraufhin für die Schwedenhöhle dieses Vorgehen. Ganz herzlichen Dank dafür.

Diese Erlaubnis beschränkt sich auf die Schwedenhöhle und lässt sich nicht einfach so auf andere Höhlen übertragen.

Ich bitte daher zum Schutz von Hufi Hufeisennase und ihren Kollegen, die ja nun schon durch die Waldschlösschenbrücke Lebensraum verloren haben, um Respektierung der Wintersperre. Dies gilt auch für das Farnloch nebenan!

Wir wünschen viel Spass beim Erkunden der Höhle.

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