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Ruine Helfenberg Traditional Geocache

Difficulty:
1 out of 5
Terrain:
1.5 out of 5

Size: Size:   regular (regular)

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Geocache Description:

Parken kann man bei N 49 ° 03,667' E 009° 18,910'. Die Burg Helfenberg wurde Mitte des 13. Jh. gegruendet. Ueber den Weinbergen, die sich an den Haengen des Bergrueckens befinden, erheben sich die Reste des Wohnturms und Teile der einst maechtigen Schildmauer. Von dem Wohnturm mit schoenen Fensteroeffnungen, der 1579 umgebaut wurde, sind nur noch die 4 Außenwaende erhalten. Der Wohnturm liegt am nordwestlichen Rand des einstigen Burggelaendes.


1655 wurde eine Schlosskapelle auf dem Gelaende errichtet, von der noch im letzten Jahrhundert Reste sichtbar waren. Als Adlige werden die Herren von Helfenberg erwaehnt, die mit den Herren von Sturmfeder verwandt waren. Anfang des 16. Jahrhunderts waren die Herren von Wittstadt im Besitz der Burg. Die Jahreszahl 1579 und das wittstadtsche Wappen am rundbogigen Eingang erinnerten an die einstigen Lehenstraeger von Wuerttemberg.

Bei der letzten Restaurierung des Wohnturmes wurde das Gaisberger Wappen anstelle des alten Wappens eingemauert. Als letzte Besitzer werden die Herren von Helfenberg-Gaisberg genannt. Auf der Westseite befindet sich der Burggraben, der das Areal vom restlichen Bergruecken, der Angriffsseite, abschnitt. Suedlich des Wohnturms sind noch Reste der Schildmauer, die parallel zum Graben verlief, erhalten. Diese schuetzte mit dem Graben und dem Bergfried die Burg auf dieser Seite. Der Eingang der Burg soll ueber den Graben durch die Schildmauer in die Burg gefuehrt haben. Seit 1866 wird die Burg als Ruine bezeichnet. 1945 wird sie zu Kriegsende bei Kaempfen um Helfenberg beschaedigt.

Viel Spaß wuenschen Euch

die gps-guru(s)


Allgemeiner Haftungsausschluss:Es wird weder von Seiten des Owner noch von sonst jemand die Haftung für irgendwelche Schäden an Personen oder Sachgegenständen übernommen die im Rahmen der Cache-Suche entstehen. Jeder haftet für sich selbst. Eltern haften für ihre Kinder. Es gilt in jedem Falle zu jeder Zeit und allerorts das deutsche Recht. Übertretungen desselben jeglicher Art hat jeder selbst zu verantworten. Jeder ist sich bewusst, dass das Gelände ungesichert und unabgesperrt vorliegen kann. Jeder ist sich der Gefahren in freier Natur voll bewusst und verhält sich dementsprechend.

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