Kampfgurke: So - nun ist er als erster von den dreien weg! Nach 10 Jahren ist jetzt hier Schluß. Zufrieden ihr Schreihälse?
Wir haben einfach keine Lust mehr. Soll sich jemand Anderes die Mühe machen.
Frau Kampfgurke hat tatsächlich bei der unteren Landschaftsbehörde in Meschede angerufen. (Hätte ich nie getan).
Danach stellt sich die Sachlage wie folgt dar.
1. In Naturschutzgebieten ist das Verlassen der Wege nie erlaubt.
2. Auf dem Kahlen Asten ist das Blaubeerpflücken ZUR PRIVATEN VERWENDUNG (das war den Herren wichtig!) und damit das verlassen der Wege GEDULDET.
3. Eine explizite Erlaubnis zum Verlassen der Wege kann es nicht geben.
Stellt sich nun die Frage - Wann ist ein Weg ein Weg? Das konnten uns die Herren auch nicht beantworten.
Langsam war die Geduld auch erschöpft und eigentlich war es ihnen auch ziemlich egal, ob wir nun den Weg verlassen oder nicht.
Nach meiner Ansicht widerspricht dieser Cache nicht der Selbstverpflichtung beim Geocaching. Man kann aber auch päpstlicher sein als der Papst.
Mein Bedarf an Bürokratie ist damit gedeckt und meine Meinung, dass man nicht für jeden Pups eine Vorschrift braucht hat sich weiter verfestigt.
Macht nur weiter so bei GC - man kann schließlich jeden Spaß verderben!
Gruß von der Kampfgurke