Die Rothenbach ist
eines der größten zusammenhängenden Waldgebiete nordöstlich von
Daaden. Gut markierte Wanderwege erschließen eine herrliche wald-
und aussichtsreiche Landschaft im Grenzgebiet zwischen
Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Hessen.
Durch die Nähe zum Europäischen Fernwanderweg E1 ist der
Rothenbach-Cache auch als "walk-through" für alle
Fernwanderwegs-Cacher geeignet.
Parken könnt ihr bei N 50º 44.724', E
007º 58.850 am Wanderparkplatz
Hüllbuche.
Nach dem Loggen könnt ihr folgende schöne Route zurück zum
Parkplatz nehmen:
N 50°44.830' E
008°00.184'
N 50°44.864' E 007°59.904'
N 50°45.015' E 007°59.777'
N 50°44.976' E 007°59.564'
N 50°44.885' E 007°58.935'
N 50°44.724' E 007°58.850'
Der Cache ist
kinderwagentauglich.
Nach der Wanderung könnt ihr - nach einer
kleinen Tour durch das schöne Dörfchen Daaden -
in einem der gemütlichen Lokale einkehren.
Die ersten schriftlichen Belege des Daadener
Landes sind Schenkungsurkunden an das Bonner Cassiusstift.
801–814 – diese Datierung wird 1972 von Wisplinghoff
vertreten – schenkt Folcmar Besitz zu Weitefeld in den Marken
"Gurdesheim" und Rundorf am Dreisbach; 848 am 15. Mai Guntard,
Albert, Rutblad und Erkenbert einen Hof mit Haus zu "Witafelde"
(Weitefeld).
Die überlieferte
Kirchsprengelbeschreibung der Pfarrei Haiger (1048) umfasst nach
Weirich (so 1937) sicher unter anderem auch die Kirche
Daaden.
Die Vorgängerin der heutigen Daadener Kirche ist
nach dem Zustand des unteren Kellerturmteiles romanisch
(Rhein-Zeitung 8. Juli 1975). Als Baujahr nennt Dahlhoff "um
1136"; leider ohne Quellenangabe.
Joh. Heinr. Lamprecht, Amtsaktuar in Friedewald,
verfaßte 1743 das geltende Gewohnheitsrecht der Grafschaft. Als
"Lamprechtsches Statut" ging es in die Rechtsgeschichte ein. Die
Sayner waren mehrere Jahrhunderte Herren des Landes. Zur Grafschaft
Sayn-Altenkirchen gehörend (1661–1815), kam auch Daaden mit dem
Kreis Altenkirchen und der Rheinprovinz an Preußen und nach der
Neuordnung im Anschluß an den Zweiten Weltkrieg zum Land
Rheinland-Pfalz.
Berg-, Hütten-, Zunft- und Haubergs-Ordnungen
schaffen die rechtlichen Grundlagen des heimatlichen
Wirtschaftslebens bis in unsere Zeit.