"Von Hagen
Platz" in Büschfeld
2002 wurde
Büschfeld 1200 Jahre alt.
Büschfeld wurde am 01. September 802 erstmals urkundlich
erwähnt.
Es taucht in einer Urkunde Kaiser Karls des Großen auf und heißt
"Byschofsvelt".
Es ist südlichster Grenzpunkt eines großen Bannforstes, der der
Trierer Kirche unter Erzbischof Weomad aus karolingischem Reichsgut
geschenkt wurde.
Nach dieser Urkunde ist Büschfeld einer der ältesten Orte des
Hochwaldes.
Die Burg
Büschfeld fand Ersterwähnungen in Urkunden von 1272 ("court de
Bisfeldt") und 1322 ("castrum Bussevelt"). Sie hieß später Schloss
Büschfeld und war bis weit ins 18. Jahrhundert hinein Sitz der
Freiherren von Hagen im südlichen Hochwald.
Das Ende von Schloss Büschfeld kam in der nach der Französischen
Revolution von 1789 folgenden so genannten "Franzosenzeit" in
unserer Heimat (1794-1814).
Die
Schicksalsstunde der übrig gebliebenen Schlossruine schlug 1897,
als ein Teil der Mauern beim Bau der Eisenbahnstrecke Lebach -
Nonnweiler niedergerissen wurde. Der Abbruch der letzten Reste von
Burg und Schloss Büschfeld erfolgte beim Bau der Merzig-Büschfelder
Kleinbahn im Jahre 1902.
Die Original
Urkunde:
"Im Namen der heiligen und ungeteilten Dreifaltigkeit, Karl, durch
Gewährung göttlicher Milde römischer Kaiser und Schutzherr der
Franken. Den Grafen und Herzögen an Rhein und Loire - den
gegenwärtigen als auch den zukünftigen zur Kenntnisnahme.In Gottes
Namen glauben Wir, dass zur Mehrung und Festigung unserer
Königsherrschaft geeignet sei: Wenn Wir den Bitten der Priester und
Kirchen und den rechtmäßigen Bitten der Gläubigen Gottes Unsere
Zustimmung gewähren.Daher kamen der apostolische Mann Weomad
(Erzbischof) und sein Bruder Basinus und Unser Gesandter Aufericus
zu Uns und trugen Uns vor, dass Unsere königlichen Vorgänger zur
Erbauung ihrer Seelen dem heiligen Petrus bei der Trierischen
Kirche (Dom) Ualeniacum mit allen Zugaben zu dauerndem Gebrauch
überließen, ausgenommen die Orte Zerf und Serrig mit den
königlichen Waldungen daselbst. Diese Orte behielten nämlich Unsere
Vorgänger für sich als Jagdgebiet. Aus diesem Grunde haben Uns
Unsere vorgenannten Gläubigen gebeten, dass Wir die Orte Zerf und
Serrig in gleicher Weise mit den Waldungen, dem heiligen Petrus
(der Domkirche) überlassen sollten, damit nicht anläßlich der
Jagden die benachbarten Liegenschaften der Hohen Domkirche
verwüstet würden. Also haben Wir ihre Bitten genehmigt und
rechtskräftig der Trierischen Kirche des heiligen Petrus obige Orte
Zerf und Serrig in voller Unversehrtheit übergeben-mit allen zu
diesen Orten zugehörigen Feldern, wiesen, Weiden, Wasserläufen,
Wäldern (hehegten und vernachlässigten), Ausgängen und Zugängen,
mit dem Wald, der Unser Eigentum war und Wir bekräftigen
unwiderruflich die Abgrenzung dieser Orte: Da, wo der Fluß Prims
entspringt bis nach Büschfeld. Und so auf dem öffentlichen Weg bis
Merzig und von dort bis dahin, wo die Saar in die Mosel fließt. Von
da bis zum Ort Leiwen. Von Leiwen aber bis nach Büdlich, wo das
Flüßchen Dhron entspringt. Von dort geradenwegs bis zum Ursprung
des Flusses Prims. Diesen Wald aber, den Wir auf gesetzliche Art
der Kirche Sankt Peter überlassen, verbieten Wir allen durch
Unseren Bannspruch, damit keiner Unserern königlichen Nachfolger
oder irgendeine andere Person ein wildes Tier in diesem Wald fange
oder der Jagdkunst nachgehe, es sei denn, er würde voher die
Erlaubnis des Oberhirten der Trierischen Kirche gewinnen. Damit
niemand erwäge, Unsere Anordnung zu lösen, und dmit Unsere
Vorschrift one Übertretung beachtet werde, haben Wir befohlen, daß
diese Vorschrift geschrieben werde, und Wir haben sie mit eigener
Hand bekräftigt, und Wir ließen einen Eindruck Unseres Siegelringes
anfertigen.
Siegel des Kaisers Karl.
Gültigerweise beglaubigt durch den Kanzler Arcambold.
Gegeben am ersten Tag des Monats September, im 34. Jahre der
Königsherrschaft (also im Jahre 802)
Veröffentlicht im Namen des Herrn, im XI. Kapitel der Akten in der
Pfalz Heristall (bei Lüttich).
Amen."