Sicherlich dürfte jeder Mensch, der in halbwegs geordneten
Verhältnissen aufgewachsen ist, ein gesundes Bauchgefühl für das,
was "Richtig" oder "Falsch", "Gut" oder "Böse" und "Legal" oder
"Illegal" ist, entwickelt haben.
Allerdings wird auch schon jeder die Erfahrung gemacht haben, dass
wir Deutschen als "Weltmeister der Bürokratie" einen Hang dazu
haben, alle Sachen in die kleinsten Nuancen zu unterteilen.
Wie so etwas in der Praxis aussehen kann, sehen wir hier an ein
paar typische Beispielfällen, mit denen sich unser Rechtsapparat
tagtäglich auseinander setzt.
Dabei geht es für alle cachebegeisterten Hobby-Juristen darum, die
in Frage kommende Straftat und somit die Buchstaben zur Berechnung
der Startposition dieses Caches, zu ermitteln.
Das diffuse Bauchgefühl reicht hier also nicht ganz aus.
Zusätze in Form von Buchstaben o.ä. hinter den Paragrafen, bleiben
hierbei unberücksichtigt.
Die Fälle beinhalten bewußt weitverbreitete, stereotypische
Klischees und Vorurteile, die zu dem ein oder anderen Trugschluss
verleiten können.
Viel Erfolg und - Im Namen des Volkes - Los
gehts!
Fall 1: Ausgerechnet heute….
Jeden Morgen das gleiche Ritual: Herbert schleicht schlaftrunken
die Treppe bis zum Bahnsteig hinauf, um sich vor der 30 Minuten
langen Zugfahrt noch schnell einen Kaffee und die Zeitung zu
kaufen. Als die ihm seit Jahren bekannte Verkäuferin die georderten
Sachen auf die Theke legt, greift seine Hand in der rechten Tasche
seines Trenchcoats jedoch ins Leere. Er hatte sein Portmonee
vergessen. Und mit ihm sein Geld, seine Ausweisdokumente und seine
Monatskarte.
„Naja, in der S-Bahn kontrolliert ja eh niemand um die Zeit.
Und für den Rückweg leihe ich mir Geld bei den Kollegen. Danke fürs
Anschreiben. Bis Morgen.“, verabschiedete er sich von der
Verkäuferin.
Wie es der Zufall will, ertönt nach ca. 10 Minuten Zugfahrt
ausgerechnet heute der Ruf: „Die Fahrkarten, bitte!“
durch den Waggon.
Trotz aller Erklärungsversuche wurde Herbert Beschuldigter einer
Straftat nach § -AB StGB.
Fall 2: Wer andern eine Grube
gräbt…
Der ´schnelle Erwin´, der Prototyp des leistungsorientierten
Super-Cachers, schreckte selbst vor den drastischsten Maßnahmen zur
Wahrung seines Status als ultimativer Erstfinder nicht
zurück.
Um seine unlängst aufgetauchten ´Konkurrenten´, die HappyCacher07,
aus dem Weg zu räumen, ersann er einen nahezu diabolischen Plan, zu
dessen Umsetzung er eine Dose in einem militärischen Sperrgebiet
für die sympathischen Freizeit-Cacher versteckten wollte.
Nach Durchtrennen des Zaunes und konsequenter Nichtbeachtung der
´Betreten Verboten´ -Schilder, begann der ´schnelle Erwin´ sein
Vorhaben in die Tat umzusetzten, wobei es zu einer
explosionsartigen Wendung der Ereignisse kam, wie man hier
nachlesen kann: GC1NJ38
Von den geplanten Delikten gegen die vermeintlichen Opfer einmal
abgesehen, stellt schon das widerrechtliche Betreten des
Militärgeländes eine Straftat nach § C-D StGb da.
Fall 3: Spritztour
„Boah, da hast du ja ein krasses Bike, Kevin-Justin, ich
schwör, ey!“ sagte Finn-Lennard beim Anblick des neuen
Fahrrades seines Mitschülers. „Korrekt, Alder!“
„Yo, wer ist jetzt der größte Pimp im Block?“
entgegnete der 13jährige.
„Ey, lass mich mal fahren! Mal konkret rumcruisen, weiss was
ich mein? “ ´bat´ der Hip-Hop-Fan.
„No way, Alder! Das Ding besteigt kein anderer außer
mir.“
„Ey, komm! Nur mal ganz smooth durch die Hood
gleiten.“
„Vergiss es, Mann! Das Baby bleibt hier stehen, und ich geh
jetzt rauf GTA zocken.“
Mit einem süffisanten Grinsen beobachtete Finn-Lennard seinen
Bekannten im Eingang des Hochhauses verschwinden.
30 Minuten später. Die Klingel läutet Sturm.
„Hey, Kay-Jay, iss das nich dein Bike da auf der
Verkehrsinsel vor den Cops?“, fragte Jaqueline-Cheyenne
aufgeregt.
„Was geht??“ „Ja Mann, ich hab den Finni eben
dort mit deinem Rad gesehen. Der kam da angefahren und hat das Teil
da mitten auf die Insel gestellt, das ihn jeder dabei sehen könnte.
Und dann is der einfach abgehauen. Keine Ahnung und
so.“
"Ey, so ein Sucker, ey! Aber warte, ich zeig den an, ey, wegen
Paragraf EF- StGB!“
Fall 4: Gelegenheit macht…
Kurz vor Schließung des Ladens lenkte Pavel Z. seinen
Kleintransporter auf die Auffahrt des ALDI-Marktes. Als er den
Supermarkt betrat, ertönte schon die Aufforderung an die Kunden,
sich zur Kasse zu begeben.
Schnell lud er den Einkaufswagen, dessen ´Ausleih-Chips“ er
immer griffbereit in der Hosentasche mitführte, mit 5-Mineralwasser
SixPacks voll und begab sich zur Kasse, an der noch zwei andere
Kunden vor ihm dran waren.
Mit metallischem Klackern wurde das Schloss der Eingangstüre hinter
ihm verschlossen, als er als letzter Kunde den Laden verließ.
Als er seinen Sprinter, den er in der hintersten Ecke des
Parkplatzes abgestellt hatte, mit den Einkäufen beladen hatte,
befand sich kein weiteres Auto mehr auf dem Parkplatz.
Pavel atmete tief durch und genoss die Stille. Plötzlich fiel ihm
auf, dass er es zeitlich nicht mehr in den nahe gelegenen Baumarkt
schaffen wird. ´Mann, ich brauche doch noch einen Käfig für die
Kaninchen.´, dachte er, als er gerade anfing, den Einkaufswagen zum
Supermarktgebäude zurück zu schieben. Dabei fiel im plötzlich die
zweckdienliche Form des fahrbaren Gittergerüstes auf. ´Wenn ich den
Griff und die Streben hier und da abflexe, hätte ich doch einen
prima Hasenkorb.´
Nach einem flüchtigen Blick nach rechts und links verschwand der
Einkaufswagen unbemerkt im Laderaum des Transporters, der sich mit
quietschenden Reifen vom Parkplatz entfernte -
und genauso schnell hat Pavel dabei eine Straftat nach § -GH StGB
begangen, da er den von ihm ausgeliehenen Wagen nicht
zurückbrachte.
Fall 5: Zum Andenken
Stolz ragte er über den Marktplatz und überblickte das von ihm,
damals im Jahre 1632 gegründete, Dorf. Wahrlich stattlich war er
anzusehen: ein 3,5 Meter hoher bronzener Koloss auf einem
Betonsockel, der detailgetreu bis in die kleinste Kleinigkeit
seinem Ebenbild aus Fleisch und Blut glich; so ganz anders als die
abstrakten Plastiken, die heutzutage die Innenstädte
„verschönern“ und eher auf eine illegalen
Sperrmüllentsorgung als auf Kunst schließen lassen.
Nein, hier wollte der Schöpfer wirklich etwas zur Freude der
Bevölkerung schaffen. Und um den legendären Glanz in den visionären
Augen des Gründervaters hervorzuheben, spendierte er seinem Werk
sogar ´echte´ Augen aus blauem Bleikristall.
Da man in einem ruhigen Dorf zwar wunderbar leben kann, da es fast
an jeglicher ´Action´ fehlte, hatten die Jugendlichen allerhand
Zeit sich diverse Mutproben auszudenken. Eine der beliebtesten
bestand darin, den „Alten erblinden“ zu lassen, in dem
man nachts auf das Denkmal kletterte und die funkelnden Augen mit
einem Tuch überhang. Am Morgen konnten sich die Knirpse dann
diebisch über die Schimpfattacken der Dorfältesten über „die
Jugend von heute“ freuen.
Auch Ronny, der mit seinen Eltern aus Dresden hierher gezogen war,
wollte in der neuen Gemeinschaft nicht abseits stehen. Als ihn die
Gleichaltrigen in der Schule davon erzählten, war er sofort Feuer
und Flamme auf diese Mutprobe. Mehr noch, er wollte den
„Landeiern“ mal zeigen, „wie so etwas richtig
geht.“
In der folgenden Nacht versammelten sich alle vor dem Denkmal, auf
das der junge Ostdeutsche hinaufkletterte. Als einer der unten
stehenden ihm das Tuch für die Verdeckung der Augen zuwerfen
wollte, machte er nur eine ablehnende Handbewegung und zog einen,
aus einem Linienbus entwendeten, Nothammer aus der Tasche. Damit
schlug er auf die Bleikristallkugeln im Gesicht des Dorfgründers,
wodurch das klare Glas durch mehrere Sprünge milchig trüb
wurde.
Die fassungslos zuschauende Dorfjugend zeigten den Neuansiedler
vollkommen zurecht nach Paragraf IJ- StGB an.
Fall 6: Nackte Tatsachen
„Ja, ich komme sofort! Bin schon fast fertig mit dem
Umziehen...“, rief Susi ihrer Freundin in der Nachbarkabine
zu.
Da der Schwimmkurs in ein paar Minuten anfing, streifte sie sich
schnell die Kleidung vom Körper und suchte in ihrer Tasche nach dem
Badeanzug.
Beim Entnehmen aus der Tasche verfing sich ein Träger jedoch im
Reißverschluss und glitt Susi aus der Hand.
"Na, toll! Jetzt kriege ich bestimmt am ganzen Körper Fusspilz.",
sagte sie zu sich selber, als sie zum Aufheben des Anzuges in die
Hocke ging.
Gerade als sie aus dieser Position wieder aufstehen wollte, glitt
ihr Blick beiläufig über die Kabienenwand, wo sie ein ca. 1 cm
großes Loch feststellen konnte.
Prüfend rutschte Susi näher heran - und blickte in die Pupille
eines anderen ´Badegastes´, der ihren Umziehvorgang mit
gesteigertem Interesse mitverfolgte.
"Das darf ja wohl nicht wahr sein! Hier sitzt ein Spanner in der
Kabine!"
Ruckartig hört Susi die Türe der benachbarten Kabine auffliegen und
schnelle Schritte in Richtung Ausgang laufen.
Da der Boden mit frischen Sägespänen bedeckt ist, ist davon
auszugehen, dass der flüchtige Voyeur das Loch kurz zuvor durch die
Kabinewand gebohrt hat.
Als schwacher Trost bleibt der zurecht gekränkten Susi (von der
Sachbeschädigung mal abgesehen) die Möglichkeit einer Anzeige gemäß
§ KLM StGB gegen den Fremden vorzulegen.
Fall 7: Geld oder Leben
„So, und hier bewahren wir den Schlüssel zur Waschstrasse
auf. Noch Fragen? Nein? Du machst das schon!“, waren die
letzten Worte der Einweisung in Evas neuen Ferienjob als
Tankstellenkassiererin.
Danach verließ der Pächter das Gelände, um das Kundengeschäft bis
kurz vor 22 h in ihre Hände zu übergeben.
Zunächst lief alles planmäßig: Säule freischalten, kassieren,
Zigaretten verkaufen, Säule freischalten, WC-Schlüssel ausgeben,
etc.
´Buissiness as usual´, bis kurz vor 21 h dieser suspekt aussehende,
dunkel gekleidete Mann das Gelände betrat. Eva sah schon vorher,
dass er seinen 3er BMW im hintersten erfassbaren Winkel der
Überwachungskamera parkte und sich noch eine Zeit lang auf dem
Tankstellengelände aufhielt.
Als der letzte Kunde bezahlte und weggefahren war, kam er schnellen
Schrittes in den Kassenraum geeilt und stürmte auf Eva hinter dem
Verkaufstresen zu.
„Ey, das seien Raubüberfall! Du mir geben alle Geld in Kasse!
Ich haben Pistole in Tasche und schieße, wenn du nich
mache!“, waren seine ersten Worte, wobei er ihr mit der
linken Hand einen Jutebeutel übergab. Die rechte Hand behielt er
die gesamte Zeit in der Jackentasche und fuchtelte darin mit einem
Gegenstand herum, der sich deutlich auf dem Stoff
abzeichnete.
Das verängstigte Mädchen kam den Forderungen des ungepflegt
wirkenden Südländers nach und händigte ihm den gesamten
Kasseninhalt aus. Nach ca. 30 Sekunden entfernte sich der Täter aus
der Tankstelle und verschwand in der Dunkelheit.
Vier Stunden später konnte der gesuchte Serientäter Achmed Y.
aufgrund der hervorragenden Personenbeschreibung von Eva von der
Polizei gefasst werden. Vor Gericht wird er sich als Beschuldigter
nach § N-O StGB verantworten müssen.
Fall 8: Speed Freak
„Malossi-Kubiksatz, Polini-Antriebsriemen, offene CDI,
Distanzring raus…“, zählte Marvin die Vorzüge seines
neuen Motorrollers auf. „Der geht locker über 80
km/h!“
„Stark!“, entgegnete Leoni mäßig interessiert.
„Ich muss dann aber los. See you!“
„Hey, ich kann dich doch fahren!“
„Nee, danke! Ist gleich um die Ecke. Und noch mal Herzlichen
Glückwunsch zur bestandenen Führerscheinprüfung!“
„Ja, danke. Beim dritten mal hat es dann endlich mit dem ´M´
geklappt. Ciao!“
Lässig kickte Marvin den Motor an und rollte auf die überfüllte
Schulbushaltestelle zu.
„Showtime!“, dachte er noch so bei sich, als er den
Gasgriff aufdrehte, und sich der Roller der Höchstgeschwindigkeit
näherte.
Mit zweimaligen Hupen, das auch ja jeder guckt, raste er durch die
30er-Zone, um ca. 50 Meter weiter, durch eine Polizei-Anhaltekelle
in seinem Vortrieb gestoppt zu werden.
Mit dunkler Vorahnung hörte er nur das Wort
„Lasermessung“, gefolgt von „70 km/h vorwerfbare
Geschwindigkeit“ und „Sicherstellung des
Rollers“.
Unter lautem Gelächter seiner Mitschüler notierte sich der Polizist
Marvins Personaldaten für die Fertigung der Anzeige nach § PQ
STVG
Station 1 liegt bei:
N 50° 4(B+K). (E+F+C) (O+N+E) (A+D)
E 07° (M-I) (J+D+H). (P+G+E) (Q+N+K)
((F-D)+(I+Q))
Deine Lösung für die Koordinaten dieses
Rätsels kannst du auf geochecker.com überprüfen.
Geochecker.com.
Bei Lösungsansätzen, Tips und sonstigen Fragen bin ich gern
behilflich.
Theoretische Prüfung bestanden? Dann kannst du getrost alle hier
ermittelten Zahlen beiseite legen und dich auf die Suche nach der
Cachebox machen.
Der Weg hat zwei verschiedene Level die unterschiedlicher nicht
sein können:
1. ´Trail-Blazer´ (Station 3 - 8) und
2. ´Open Sky´ (Station 9 - Cache)
Die Strecke ist zu 90 % für MTBs geeignet - allerdings sollte man
schon über etwas Erfahrung auf Single-Trails verfügen.
Auf den Erstfinder wartet ein unaktivierter
Travel-Bug!
Thanx to Rimm dé Bimm für den Beta-Test und den 3! für Erwin!