Die Aufgabe wurde mit Hinblick auf die D-Wertung absichtlich so gestellt, dass ein bloßes Eingeben in einen Internetrechner nicht zu dem korrekten Ergebnis führt. Die Belegschaften der Jobcenter haben da nur einen geringen Vorteil, da die dortige EDV nur für reelle Fälle genutzt werden kann.
Die stolze Fliesentischbesitzerin Mandy S. (40) erzieht alleine 4 Kinder: Mustafa A. (18), Jaqueline B. (15), Stanislaus C. (10) und Finn-Luca D. (5). Weiterhin lebt im Haushalt der Vater von Mandy namens Hildefons S. (66), welcher eine Altersrente von 825 Euro brutto (785 Euro netto) bezieht. Zuletzt lebt auch das das uneheliche Kind Kevin (1) von Jaqueline B. mit im Haushalt.
Mandy S. arbeitet in einem Imbiss, erhält dort aber nur 1000 Euro monatlich. Davon muss sie Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 150 Euro abführen.
Als weiteres Einkommen liegen die folgenden Kindergeldzahlungen vor: Mustafa 184 Euro, Jaqueline 190 Euro, Stanislaus 215 Euro, Finn-Luca 215 Euro und Kevin 184 Euro.
Außerdem besitzt Sie nach einer kleinen Erbschaft ein Sparbuch mit einem Betrag von 6500 Euro, und jedes Ihrer Kinder ebenfalls eines mit einem Betrag von je 3800 Euro.
Für die Wohnung zahlt die Großfamilie 700 Euro kalt und zusätzlich 70 Euro Nebenkosten und 140 Euro Heizkosten an den Vermieter (alles soweit angemessen). Des weiteren zahlt Mandy 105 Euro für Haushaltsstrom an die Stadtwerke. Über diesen Posten wird auch das Warmwasser dezentral durch einen Durchlauferhitzer erzeugt.
Einen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellt Mandy am 05.02.14 beim zuständigen Jobcenter.
Zur Verbesserung der Eingliederungschancen wird Mustafa für die Zeit ab 12.02.14 einer Maßnahme zugewiesen. Eine rechtmäßige Eingliederungsvereinbarung mit korrekter Rechtsfolgenbelehrung hat er bei seiner Arbeitsvermittlerin Frau B.-J. unterschrieben. Die Maßnahme hat er allerdings grundlos nicht angetreten und auf eine entsprechende Anhörung nicht reagiert. Der korrekt erstellte Sanktionsbescheid wird am 26.02.14 erstellt und am Folgetag bei der Post aufgegeben.
Gesucht werden die Auszahlungsbeträge für Mandy's Bedarfsgemeinschaft für den Monat der Antragstellung (Februar) = A und für den darauf folgenden (März) = B. Um Rundungsdifferenzen zu vermeiden bitte beide Ergebnisse ganz zum Schluss kaufmännisch auf den glatten Euro runden.
Die finalen Koordinaten lauten: N 51°(A x 51 + 269) E 007°(B x 17 - 388)
Für die Leute, die Banner mögen habe ich mich erstmals an einem versucht:
<img src="https://d1u1p2xjjiahg3.cloudfront.net/3d516838-91d2-4a30-9f32-4648a8346858_l.jpg" alt width="250" height="110" border="0" />
Und die Gewinner sind: