Am Sonntag den 20. Juli ist mir von meiner Kuhkoppel an der Chaussee nach Selmsdorf beim Heckloch ein Pfahl herausgezogen, wodurch die Koppel undicht gemacht und den Kühen zum Ausbrechen Gelegenheit gegeben ist. Ich verbiete in Folge dessen alles unbefugte Betreten der Koppel bei Strafe gerichtlicher Ahndung. Hauswirt Klatt in Sülsdorf
Qelle: Wöchentliche Anzeigern für das Fürstenthum Ratzeburg
No. 61
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags
Schönberg, den 30. Juli 1887
Auch anno2009 braucht keine Koppel betreten werden und es brauch nichts abgebaut, entlaubt oder gemäht werden. Steht auch heute noch unter Strafe!
Nicht klopfen, nicht hämmern, nicht bohren, nicht drehen, nicht buddeln, einfach nur ziehen.
