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Sachsen-Spiegel Mystery Cache

This cache has been archived.

Kanne und Siki: Leider wurde der Cache bis heute nicht wieder aktiviert oder kein konkretes Aktivierungsdatum angegeben. Deshalb erfolgte heute die endgültige Archivierung dieses Caches.

Wenn du an dieser Stelle wieder einen Cache platzieren möchtest, kannst du selbstverständlich gern ein neues Listing zum Review einreichen.

Gruß,
Sanne

Kanne und Siki
(Official Geocaching.com Volunteer Reviewer)

Die Info-Seiten der deutschsprachigen Reviewer: http://www.gc-reviewer.de

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Hidden : 1/24/2009
Difficulty:
3 out of 5
Terrain:
1.5 out of 5

Size: Size:   small (small)

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Geocache Description:


Hauptsächliche Quellen: www.sachsenspiegel-online.de, www.hab.de, www.wikipedia.org, www.scriptorium.at

Der Wolfenbütteler Sachsenspiegel

Der Spiegel Der Sachsenspiegel (Sassenspegel) ist das bedeutendste und, gemeinsam mit dem Mühlhäuser Reichsrechtsbuch, das älteste Rechtsbuch des deutschen Mittelalters. Das Werk wurde nicht in einer der üblichen Bildungssprachen des Mittelalters, Griechisch oder Latein, sondern in der Sprache seiner niederdeutschen Heimat geschrieben. Damit schuf der Autor nicht nur das bedeutendste und in seiner nachhaltigen Wirkung unerreicht gebliebene deutsche Rechtsbuch, sondern auch das erste Prosawerk in deutscher Sprache. Den Titel „Spiegel“ wählte der Autor in Anlehnung an die mittelalterliche Speculum-Literatur. Wie in einem Spiegel war in diesen Lehrbüchern die christliche Weltordnung zu erkennen – in gleicher Weise sollten die Sachsen in dem „Spegel“ Recht und Unrecht erkennen können. In 776 Bildstreifen, die auf 86 Blätter verteilt sind, entfaltet der Wolfenbütteler Sachsenspiegel ein farbenprächtiges Panorama des Rechtslebens im 14. Jh.

Eike von Repgow Verfasst wurde er von Eike von Repgow zwischen 1220 und 1230. Der Sachsenspiegel war allerdings kein Gesetz. Das Buch sollte lediglich das bestehende Gewohnheitsrecht schriftlich fixieren. Daraus enstand dann unbewusst ein neues Recht, welches teilweise auch von gängigem Recht abwich. Aus diesem Traditionalismus gewann das Rechtsbuch seine Autorität, so dass es schon bald als ein offizielles Gesetzbuch betrachtet wurde. Mit seiner Niederschrift begegnete Eike dem immer stärker werdenden Gefühl der Rechtsunsicherheit. Angesichts des Machtkampfes zwischen Staufern und Welfen, zwischen Kaiser und Papst und vor dem Hintergrund der deutschen Kolonisation in den slawisch besiedelten Gebieten konnte der Rechtsfrieden nur durch eine allgemein gültige, verbindliche Rechtsordnung aufrecht erhalten werden. Eine solche durch die Aufzeichnung der von den Vorvätern überlieferten Normen festzuschreiben und auch für die Nachwelt zu erhalten, das war das Anliegen des Eike von Repgow. Geschrieben wurde der Sachsenspiegel wahrscheinlich auf der Burg Falkenstein im Unterharz.

Titel Der Sachsenspiegel ist in vier teils vergoldeten Bilderhandschriften (Dresdner, Heidelberger, Oldenburger und Wolfenbütteler Bilderhandschrift) überliefert. Der Sachsenspiegel umfasst zwei Rechtsbereiche, das Landrecht und das Lehnrecht. Das Landrecht ist das Recht der freien Leute einschließlich des Bauern. Es regelt Grundstücksangelegenheiten, Erbschaftssachen, den Ehestand, die Güterverteilung und Nachbarschaftsangelegenheiten. Es umfasst zudem Strafrecht und die Gerichtsverfassung.
Das Lehnrecht regelt die Verhältnisse zwischen den Ständen im Land, beispielsweise die Wahl von Kaisern und Königen, Lehnspflichten usw. Man kann es mit dem heutigen Verfassungsrecht vergleichen.
Einige Rechtsprichwörter werden noch heute verwendet, wie z.B.:"Zeter und Mordio schreien" oder "Mantel des Schweigens", etc..

Eine digitalisierte Version des Sachsenspiegels wurde in Kooperation der Herzog August Bibliothek und der Fachhochschule Wolfenbüttel/Braunschweig hier veröffentlicht: www.sachsenspiegel-online.de

Zitatrecherche

Im Folgenden müssen die 6 Aufgaben gelöst werden, um die Koordinaten des Caches zu ermitteln. Es handelt sich hierbei um bekannte Redensarten oder Rechtssprüche, die gefunden und recherchiert habe. Es wird entweder nach Textpassagen, Buchabschnitte, Bilder- oder Foliennummern gesucht, die alle über den Online-Zugriff recherchierbar sind. Achtung, manchmal kommen die Begriffe im Sachsenspiegel mehr als einmal vor, daher die Bildzuordnung. Die Originaltexte befinden sich unter "Volltexte" und "Transkription". Die Übersetzungen unter "Volltexte" und "Uebers". Die Position im Dokument ist unter "Info" und "Artikel" zu finden.

Wer zuerst kommt, mahlt zuerst

A Zitat: "Welch wagen er uf di brucke kumt, der sal er uber- gen, he si lere oder geladen. Der er zu der mul kumt, der melt e."

Übersetzung: "Der Fuhrwagen, der zuerst auf die Brücke kommt, der soll sie zuerst überqueren, er sei leer oder beladen. Wer zuerst zur Mühle kommt, der mahlt zuerst. "

Ursprung:Die Redewendung bezieht sich auf die Kundenmühlen im Mittelalter (so wie sie noch heute in einigen ländlichen Bereichen üblich sind). Wer sein Getreide zuerst in der Mühle abgibt, hat den Anspruch, dass es auch zuerst gemahlen wird.

Aufgabe: Du findest das Zitat auf Folio 4[A]r im zweiten Buch über Landrecht. (Das Bild ist auf der Seite davor...)

Jahr und Tag

B Zitat: "Diube oder roup, di man under im vindet, di sal der richter be- halden under im jar unde tag. Ab sich dar under ni- mant noch rechte zu enczut, der richter ker is an sinen nocz. "

Übersetzung: "Diebesgut oder Raubgut, das man bei ihm findet, das soll der Richter behalten über Jahr und Tag. Wenn es niemand rechtmäßig beansprucht, dann soll es der Richter in seinen Gebrauch nehmen. "

Ursprung: Im Sachsenspiegel umfasste diese Frist, auch Sachsenjahr genannt, einen Zeitraum von genau einem Jahr, sechs Wochen und drei Tagen. Das Sachsenjahr setzt sich zusammen aus der Jahresfrist, der Gerichtsfrist und der Dauer eines Gerichtstags. Damals tagte das Gericht alle sechs Wochen für drei Tage. Diese drei Tage nannte man Gerichtstag.

Aufgabe: Du findest das Zitat auf Bild 9? im [B]ten Buch über Landrecht.

Fersengeld

C Zitat: "Lest si ouch iren man, alse wendisch recht is, si musen irme herren di vrischen phenninge geben, das sin dri Schillinge unde andreswo me, noch des landis gewonheit."

Übersetzung: "Verläßt sie ferner ihren Mann, wie es wendisches Recht ist, so müssen sie ihrem Herrn die Fersenpfennige geben, das sind drei Schillinge und anderswo mehr, ganz nach des Landes Gewohnheit. "

Ursprung: Fersengeld ist seit dem 13. Jh. belegt und wird gelegentlich mit dem alten Wort „Färse" in Verbindung gebracht (Färse = junge Kuh). Der Sachsenspiegel enthält einen Passus, der besagte, daß Frauen der Wenden (ein Volksstamm mit slawischen Wurzeln) ihre Männer verlassen durften, wenn sie ihnen einen entsprechenden finanziellen Ausgleich zahlten.

Aufgabe: Du findest das Zitat auf Folio [C]5r im dritten Buch über Landrecht.

Jemanden die Stange halten

D Zitat: "Vride sal man dem krei- ze gebiten bi deme halse, das si nimant enir- re an irme kamphe. Ir iclichem sal der richter einen man geben, der sinen boum trage. Di ensuln si nichtes irren, wen abir ein vel- lit, das he den boum understoze oder ab he ge- wundet wirt oder des boumes gert. "

Übersetzung: "Dem Kampfplatz soll man Friede gebieten bei Todesstrafe, damit sie niemand bei ihrem Zweikampf störe. Jedem von ihnen soll der Richter einen Mann beigeben, der seine Stange trage. Diese (Männer) sollen sie (die Kämpfer) in nichts behindern, außer es fällt einer (der Kämpfer), daß er (der Bevollmächtigte) die Stange dazwischen steckt oder wenn einer verwundet wird oder um die Stange bittet. "

Ursprung: Jedem Kämpfer steht im gerichtlichen Zweikampf also eine Art Sekundant zur Seite, der mit Hilfe einer Stange notfalls eingreifen kann, wenn die Kampfregeln es fordern.

Aufgabe: Du findest das Zitat auf Bild [D]0 im ersten Buch über Landrecht.

Haut und Haar

E Zitat: "Nu vornemt umme ungerichte, welch gerichte dar uber get. Den dip sal man hengen. Geschiet aber in deme dorfe des tages eine dube, di minre denne drier schillinge wert is, das mus der burmeister wol richten des selben tages zu hüte unde czu hare oder mit drin schillingen czu losene. So blibet iener erlos unde rechtelos."

Übersetzung: "Nun hört von Verbrechen, welches Gericht darüber ergeht: Den Dieb soll man hängen. Geschieht aber im Dorf bei Tage ein Diebstahl, der weniger als drei Schillinge wert ist, so darf der Bauermeister noch am gleichen Tag darüber richten zu Haut und Haar oder zu einer Ablösungssumme von drei Schillingen. Doch bleibt jener dann ehrlos und rechtlos. "

Ursprung: Laut Sachsenspiegel die Höchststrafe für Diebe und schwangere Frauen: Auspeitschen mit Weidenruten und Kahlscheren des Kopfes.

Aufgabe: Du findest das Zitat auf Bild [E]7 im zweiten Buch über Landrecht.

Gang und Gäbe

F Zitat: "Swelch vorste aber vanlen hat, der wettit deme kunige hundert phunt sul- cher phenninge, alse in der munzce genge unde gebe sin, da das gewette inne gewunnen is, das phunt bi zcwenzcig schillingen."

Übersetzung: "Wenn ein Fürst aber ein Fahnenlehen hat, so zahlt er dem König als Gewette hundert Pfund Pfennige in der Münze, die dort gang und gäbe ist, wo das Gewette zugesprochen worden ist, das Pfund zu zwanzig Schillingen."

Ursprung: Ursprünglich war "gang und gäbe" ein Begriff des Münzwesens und bezeichnete die augenblicklich im Umlauf befindliche, gültige Währung.

Aufgabe: Du findest das Zitat auf Folio 7[F]v im vierten Buch über Lehnrecht.

Der Cache

Der Cache befindet sich nicht weit weg von der Bibliothek. Achtet auf Muggels vor Ort und legt den Cache wieder so zurück, wie er lag. Der Erstfinder muss den Erstfinderverschluß entfernen und mitnehmen.

N52° 10.ABC, E010° 31.DEF


geochecker Geochecker

Deine Lösung für die Koordinaten dieses Rätsels kannst du auf Geochecker.com überprüfen.

Weitere Sachsencaches

Sachsen-Spiegel, Sachsen-Taufe, Sachsen-Friedhof

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Additional Hints (Decrypt)

Füq-Jrfg-Rpxr, hagre refgre Cynaxr

Decryption Key

A|B|C|D|E|F|G|H|I|J|K|L|M
-------------------------
N|O|P|Q|R|S|T|U|V|W|X|Y|Z

(letter above equals below, and vice versa)