
Das sogenannte "Schloss Seeseiten" ist eigentlich die Villa Von der Pfordten und wurde als solche im Jahre 1865 für den bayerischen Minister Ludwig von der Pfordten gebaut.
Der Architekt Georg von Dollmann (Schüler und Schwiegersohn von Leo von Klenze) erstellte die Pläne für den strengen spätklassizistischen Bau.
Die riesige Gartenanlage wurde durch den Hofgartendirektor Karl von Effner angelegt. Im Laufe der Jahre wurde die Erhaltung der selben immer weiter vernachlässigt, so dass heute nur noch ein kleiner Bereich als gepflegte solche erkennbar ist.
Bereits 1873 wurde die Villa an den württembergischen Kommerzienrat und Fabrikbesitzer Rudolf Knosp verkauft, der 1865 zu den Mitbegründern der Badischen Anilin- und Sodafabrik (BASF) gehörte.
Sein Enkel Rudolf Simolin übernahm die Villa 1922 und sammelte, nicht zuletzt aufgrund der zahlreichen Kontakte zu bedeutenden Männern seiner Zeit, eine reiche Sammlung moderner Malerei, eine bedeutende Bibliothek und reichlich modernes Mobiliar an.

Das Gebiet hier draußen ist als "Geschützer Landschaftsbestandteil" geschützt.
Eines der letzten größeren Schilfgebiete des Starnberger Sees bietet für zahlreiche Vogelarten Brutplätze und im Schilf im See einen Lebensraum für verschiedene Fische und allerlei Wassergetier.
Hunde sind unbedingt dauerhaft an der Leine zu führen!
"Geschützter Landschaftsbestandteil" bedeutet nach §29 BuNatSchG:
(1) Geschützte Landschaftsbestandteile sind rechtsverbindlich festgesetzte Teile von Natur und Landschaft, deren besonderer Schutz erforderlich ist
1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts,
2. zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- oder Landschaftsbildes,
3. zur Abwehr schädlicher Einwirkungen oder
4. wegen ihrer Bedeutung als Lebensstätten bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten.
Der Schutz kann sich für den Bereich eines Landes oder für Teile des Landes auf den gesamten Bestand an Alleen, einseitigen Baumreihen, Bäumen, Hecken oder anderen Landschaftsbestandteilen erstrecken.
(2) Die Beseitigung des geschützten Landschaftsbestandteils sowie alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des geschützten Landschaftsbestandteils führen können, sind nach Maßgabe näherer Bestimmungen verboten. Für den Fall der Bestandsminderung kann die Verpflichtung zu einer angemessenen und zumutbaren Ersatzpflanzung oder zur Leistung von Ersatz in Geld vorgesehen werden.
(3) Vorschriften des Landesrechts über den gesetzlichen Schutz von Alleen bleiben unberührt.

Die Wege sind trotzdem frei nutzbar und gehören zu Abschnitten des Prälatenwegs, des König-Ludwig-Wanderwegs sowie des Jakobswegs.
Allerdings ist festes Schuhwerk sehr zu empfehlen.



Beim angegebenen Parkplatz ist das Gasthaus und Café Seeseiten, das eine Sonnenterrasse mit herrlichem Blick auf See und Berge bietet.
Montag Ruhetag, Dienstag bis Sonntag bis 19.00 Uhr geöffnet.
Sucht sehr umsichtig und nutzt am Ziel den "spoiler" um Naturschäden zu vermeiden.
Das Zielgebiet bietet leider nur Platz für eine Filmdose.
>>> Bei der Neuauflage gibt es keine Urkunden. <<<
Zu Parkmöglichkeiten und weiteren Informationen beachtet die angegebenen Wegepunkte.