Caipirat: Sehr geehrter Owner,
wir wurden auf Ihren Cache GC1NHA0 "Der fränkische Buntsandstein" im Buntsandsteinbruch Reistenhausen bei Collenberg aufmerksam gemacht. Zunächst vielen Dank für Ihre umgehende Reaktion auf den Logeintrag vom 20.10.2012 (Hinweis auf Fledermausvorkommen). Die Deaktivierung von relevanten Caches zur Überwinterungszeit von Fledermäusen und die Löschung von Logs in dieser Zeit sind ein wichtiger Schritt zum Schutz der Tiergruppe während der Überwinterung. Grundsätzlich sollen in Fledermaus-Winterquartieren – unabhängig vom gesetzlichen Betretungsverbot solcher Räume vom 01.10. bis 31.03. (§ 39 Abs. 6 Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) – jegliche Störungen in der Zeit vom 01.10. bis 30.04. ausgeschlossen werden. Herr Hammer von der Koordinationsstelle für Fledermausschutz in Nordbayern hat die Notwendigkeit der längeren, über das gesetzliche Betretungsverbot hinausgehenden Störungsfreiheit ja bereits erläutert.
Nichtsdestotrotz möchte ich Sie auffordern, den Cache GC1NHA0 vollständig zu entfernen. Ich möchte Ihnen die Gründe kurz erläutern und hoffe auf Ihr Verständnis als für die Belange des Naturschutzes offener Geocacher. Zugleich möchte ich Sie im Sinne des Schutzes der dort lebenden Tiere bitten, auf die Veröffentlichung der nachfolgenden Artangaben im Internet zu verzichten, sondern ggf. die Stilllegung des Caches allgemein mit dem Schutz von Arten und den vorhandenen Schutzgebieten zu begründen.
1.) Der Cache liegt im Naturschutzgebiet „Buntsandsteinbruch Reistenhausen“.
2.) Das NSG ist gleichzeitig ein nach EU-Recht geschütztes Fauna-Flora-Habitat-Gebiet und Europäisches Vogelschutzgebiet.
3.) Es können Verbote des allgemeinen und besonderen Artenschutzes einschlägig sein.
An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass auch weitere Steinbrüche entlang des Mains denselben Schutzstatus aufweisen wie der bei Collenberg und ebenfalls sensiblen Arten Lebensraum bieten können. Falls Sie einen neuen Cache auslegen wollen, setzen Sie sich deshalb bitte im Vorfeld mit der unteren Naturschutzbehörde am jeweiligen Landratsamt in Verbindung, um abzuklären, ob dies aus Sicht des Naturschutzes an dem gewählten Standort möglich ist.
Mit freundlichen Grüßen
Claudia Beyer
Regierung von Unterfranken
Sg. 51 Naturschutz
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Tel.: ++49 (0)931/ 380 - 1164
Fax: ++49 (0)931/ 380 - 2164
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