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Herzöglicher DDR-Bürger Traditional Cache

This cache has been archived.

Servatius_Sebaldus: Hallo Surfin Bird,

da sich hier scheinbar nichts weiter tut und leider keine weitere Reaktion auf Reviewer-Notes kamen, archiviere ich diesen Cache.

Leider kann ich dein Listing nun auch nicht mehr aus dem Archiv holen. Die Möglichkeit zu reagieren war lange genug.

Falls Du diese Cacheidee nicht weiterverfolgen möchtest, denke bitte daran eventuellen Geomüll (Cachebehälter, Zwischenstationen) wieder einzusammeln. Ansonsten lege bitte ein neues Listing an und beachte dabei die aktuellen Guidelines.

Mit freundlichem Gruß

Servatius Sebaldus
Volunteer Geocaching.com Reviewer


Beachte unbedingt die zusätzlichen Hinweise für Thüringen!

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Hidden : 6/1/2009
Difficulty:
1.5 out of 5
Terrain:
1 out of 5

Size: Size:   regular (regular)

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Geocache Description:

Dies ist der erste Cache unserer Serie "Die Gräber der letzten Regenten in Thüringen"


hier zwei weitere:
Carl Eduard von Sachsen-Coburg-Gotha
Der letzte Meininger Regent

Dieser Cache führt euch zum Grab des letzten Regenten vom Herzogtum Sachsen-Altenburg, Herzog Ernst II
Er wurde am 31. August 1871 in Altenburg geboren und starb am 22. März 1955 in Trockenborn-Wolfersdorf.
Damit war er der einzige Herzog der noch DDR-Staatsbürger wurde

Herzog Ernst II von Sachsen-Altenburg Herzog Ernst II von Sachsen-Altenburg mit Familie Wappen

Herzogtum Sachsen- Altenburg




Das Gebiet der heutigen Stadt Altenburg ist seit zirka 6000 Jahren besiedelt. Am Anfang der Zeitenrechnung war das Land zwischen Harz, Thüringer Wald und Erzgebirge von germanischen Hermunduren bewohnt, die vermutlich durch Vermischung mit anderen germanischen Stämmen sowie keltischen Bevölkerungsresten in den Stamm der Thüringer übergingen und mit ihren Siedlungsgebieten bis an die Elbe nachweisbar sind. Das Reich der Thüringer (von der Altmark bis zum Main) zählte zu den mächtigsten germanischen Reichen außerhalb des römischen Imperiums, bis es 531 vom Frankenkönig Theoderich bei Burgscheidungen besiegt wurde.

Die thüringische Bevölkerung lebte unter den neuen Machthabern weiter und wurden nur langsam in das fränkische Reich eingebunden. Jedoch gelang es den neuen Herrschern nicht, das ausgeprägte thüringische Eigenbewusstsein mit dem Fortleben eigenständiger thüringischer Rechtsgewohnheiten zu überwinden. Im Osten des ehemaligen Thüringerreiches drangen nun Slawen (Sorben, Milzener, Lusizer und Daleminzer) über die Elbe bis an die Saale vor.

Um diesen Abschnitt der Ostgrenze des Frankenreiches besser zu schützen, bedienten sich die fränkischen Könige thüringischer Herzöge. So kam es zu einer erneuten Besiedlung des heutigen Ostthüringens und Sachsens mit Thüringern und nun auch Franken, die die eingewanderten Slawen zurückdrängten, germanisierten bzw. sich mit ihnen vermischten.

Die Stadt Altenburg wurde 976 erstmals urkundlich erwähnt und diente später als Kaiserpfalz. Seit 1329 gehörte Altenburg zur Mark Meißen. 1455 raubte Ritter Kunz von Kaufungen die beiden Prinzen des Kurfürsten Friedrich des Sanftmütigen, Ernst (Begründer der ernestinischen Linie) und Albrecht (Begründer der albertinischen Linie), aus dem Altenburger Schloss (Altenburger Prinzenraub). Albrecht konnte jedoch entkommen und so konnte auch sein Bruder Ernst befreit werden; der Ritter Kunz von Kaufungen wurde wenig später hingerichtet.

Durch Gebietszuwachs stark vergrößert, kamen 1485 (Leipziger Teilung) die beiden Brüder überein ihr Land zu teilen. Die Teilung ist die Ursache für die Existenz der heutigen Länder Freistaat Thüringen und Freistaat Sachsen.
Das Altenburger Gebiet, gehörte als Teil des Osterlandes zur Markgrafschaft Meißen, fiel 1485 der Ernestinischen, 1547 der Albertinischen Linie, 1554 wieder der Ernestinischen Linie zu. Es hatte 1603-72 eigene Herzöge aus der älteren weimarischen Linie und kam nach deren Aussterben 1672 zu Sachsen-Gotha. 1826 kam es in den ernestinischen Ländern zur letzten dynastischen Landesteilung. Nach dem Aussterben der Linie Sachsen-Gotha-Altenburg (1826) erhielt Sachsen-Meiningen ganz Sachsen-Hildburghausen und den Saalfelder Teil von Sachsen-Coburg-Saalfeld.

Der Hildburghäuser Herzog erhielt dafür Sachsen-Altenburg als selbstständiges Herzogtum. Herzog Friedrich (1826-34) gab dem Lande das unter der gothaischen Regierung vernachlässigt worden war, 1831 eine ständische Verfassung.

Der Landtag beschloss eine neue Städteordnung, die Trennung der Justiz von der Verwaltung, die Besteuerung der Rittergüter u. a. Unter Herzog Joseph (1834-1848) kam es 1848 auch in Sachsen-Altenburg zu einer lebhaften demokratischen Bewegung. Unter dem Druck der evolutionären Ereignisse beschloss der Landtag am 10. April ein neues Wahlgesetz, welches allgemeine, direkte Wahlen einführte, das Militär wurde nunmehr auf die Verfassung vereidigt und die Zensur aufgehoben. Als der Herzog zögerte, den neuen Landtag einzuberufen, und die Führer der demokratischen Partei, Erbe, Douai und Dölitzsch, am 18. Juni verhaftet wurden, drohte der offene Aufruhr; die Bürgerschaft eilte bewaffnet auf die Barrikaden. Der Herzog hatte zwar aus Leipzig zu seinem Schutz sächsische Truppen kommen lassen, schloss aber doch einen förmlichen Frieden mit dem Volk, wonach die Verhafteten frei gelassen, das sächsische Militär entlassen, einer der Vorstände des republikanischen Vaterlandsvereins, Cruciger, zum Minister ernannt, der Landtag sofort berufen und eine Amnestie erlassen werden sollte.

Der am 22. Juni eröffnete Landtag bewilligte 15 000 Taler zur Beschäftigung arbeitsloser Arbeiter, beschloss die Ausgabe von ½ Million Kassenscheinen, um auf einfache Art Geld zu beschaffen, räumte dem Herzog nur ein beschränktes Veto ein, hob die Patrimonialgerichtsbarkeit auf u. a. Auf Verfügung der deutschen Zentralgewalt rückten aber im Oktober erst sächsische, dann hannöversche, schließlich preußische Truppen ein, unter deren Schutz die Regierung sich zum Widerstand aufraffte.

Nachdem Herzog Joseph am 30. November 1848 zu Gunsten seines Bruders Georg (1848-53) abgedankt hatte, wurde die Bürgerwehr aufgelöst und Cruciger entlassen. 1850 wurde das Wahlgesetz abgeschafft und ein neues nach dem Dreiklassensystem eingeführt. Der Landtag unterstützte die Beseitigung der Märzerrungenschaften. Nach dem Tod Herzogs Georg folgte am 3. August 1853 Herzog Ernst, dessen Minister von Larisch Verfassung und Gesetzgebung in reaktionärem Sinn zu revidieren fortfuhr. Das Domanialvermögen wurde für Eigentum des herzoglichen Hauses erklärt, aus dessen Erträgen der Herzog eine Zivilliste (jährliche Zuwendung) beziehen sollte, die landständische Initiative und die Geschworenengericht beseitigt und selbst das Wahlgesetz von 1850 aufgehoben und zwar, da der Landtag 1854 die Aufhebung nicht genehmigte, durch herzogliche Verordnung vom 12. März 1855, welche von einem nach dem Wahlgesetz von 1831 gewählten Landtag nachträglich gebilligt wurde. Darauf wurde 1857 ein neues Wahlgesetz vereinbart. Für die Einführung der Grundsteuer und die Aufhebung des Jagdrechts wurde Entschädigung gezahlt.

Nachdem Sachsen-Altenburg 1862 mit dem Königreich Preußen eine Militärkonvention abgeschlossen hatte, stimmte es 14. Juni 1866 beim Bundestag gegen den österreichischen Antrag, trat dem preußischen Bundesreformprojekt bei, schickte sein Kontingent nach Erfurt und nahm so am Deutschen Krieg als preußischer Verbündeter teil.

Nachdem Sachsen-Altenburg Teil des Norddeutschen Bundes geworden, schloss es 1867 eine neue Militärkonvention mit dem Königreich Preußen, wonach sein Kontingent ein Bataillon des 96. Infanterieregiments bilden sollte, das dem 4. Armeekorps zugeteilt wurde und mit diesem 1870/71 während des Deutsch-Französischen Krieges in Frankreich kämpfte. 1871 wurde das Herzogtum Sachsen-Altenburg ein Bundesstaat des Deutschen Reichs.

Das Domanialvermögen (Landgüter) wurde 1868 völlig vom Staatsvermögen getrennt und 1873 für Privateigentum des herzoglichen Hauses erklärt, womit die Zahlung einer Zivilliste aufhörte. Die Finanzen des Landes gestalteten sich so günstig, dass 1881 die Steuern erheblich vermindert werden konnten. Das Wahlgesetz von 1857 wurde 1869 wieder durch das von 1850 ersetzt.

Nachdem Herzog Ernst nach 55jähriger Regentschaft 1908 ohne männlichen Thronerben gestorben war, folgte ihm sein Neffe Ernst II. Dieser galt als volksnaher und der Forschung und Wissenschaft aufgeschlossener Monarch. Infolge der Novemberrevolution dankte Herzog Ernst II. am 13. November 1918 ab und lebte bis zu seinem Tod 1955 in seinem ehemaligen Land.

Additional Hints (Decrypt)

hagre **** haq Snpu

Decryption Key

A|B|C|D|E|F|G|H|I|J|K|L|M
-------------------------
N|O|P|Q|R|S|T|U|V|W|X|Y|Z

(letter above equals below, and vice versa)