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Patrimonialgericht
Patrimonialgerichte waren in Preußen und anderen Teilen des damaligen Deutschlands die Gerichte der adligen Grundherren, die jeweils eine eigene Gerichtsbarkeit hatten. Die Gerichtsbarkeit war an den Besitz eines Gutes ( patrimonium ) gebunden. Der Grundherr (z. B. Besitzer eines Ritterguts) war damit Gerichtsherr. Zur Durchsetzung seiner Rechte bediente er sich jedoch meist eines juristisch gebildeten Gerichtsdirektors.
Wo war der Sitz des Patrimonialgerichtes ?
N 48° 46. DEF
D = Nimm den zweiten Buchstaben des Ortes des Patrimonialgerichtes, ersetze ihn durch seine Position im Alphabet
( A=1; B=2; C=3 usw. ) und teil ihn durch den dreifachen Wert der Position im Alphabet, des sechsten Buchstabens.
E = Ersetze den vorletzten Buchstaben des Ortes des Patrimonialgerichtes durch seine Position im Alphabet, ersetze den zweiten Buchstaben des Ortes durch seine Position im Alphabet, addiere beide und teil sie durch F
F = Ersetze den vorletzten Buchstaben des Ortes des Patrimonialgerichtes durch seine Position im Alphabet, ersetze den zweiten Buchstaben des Ortes durch seine Position im Alphabet, addiere beide und teil sie durch 1/3 E
Wann ist in Oberschneiding das Patrimonialgericht entstanden?
E 012° 39. ABC
A = iterierte Quersumme der Jahreszahl
B = erste Zahl der Jahreszahl
C = ( Jahreszahl – 2 ) : 360
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