!!! Bitte Stift mitbringen
!!!
Die Dose liegt an den oben angegebenen Koordinaten, nur eben im
"Untergrund" - also zuerst oben grob die Richtung ausloten, dann
sollte es im Untergrund keine Probleme geben
Auch wenn es hier viele Kameras
gibt, wird man beim Bergen der Dose nicht von diesen
beobachtet
Für dieses Sühnekreuz gibt es neben einer Beschreibung auch eine
Geschichte, die den Hintergrund dieses Kreuzes näher
erläutert:
Der ursprüngliche Standort lag an der Kreuzung der
Ortsverbindungswege Senden-Weiler mit Aufheim-Wullenstetten. 1905
wurde es im Garten des Dr. Müller/Wullenstetten (Römerstraße 59)
aufgestellt. Heute befindet sich das Kreuz im Bürgerzentrum Senden.
In der Gemarkung Aufheim heißt die Flur noch heute "Am Kreuz". Die
Ausmaße des Kreuzes betragen: H=96; B=73; D=24. Das Material ist
Kalktuff. Über das Kreuz ist folgendes bekannt: Noch 1610 wurde in
der Kirche Aufheim ein Jahrtag mit Seelenmessen gehalten zum
Gedächtnis an einen angeblich schon im 13.Jh. durch einen Grafen
von Kirchberg im Streit erstochenen Junker Konrad von Aufheim. Vom
Totschläger wurde das Steinkreuz errichtet. Nach der jährlichen
Messe, an welcher auch der in Weiler ansässige Maier teilzunehmen
hatte, musste der Pfarrer den amtierenden Priestern und dem Maier
und seiner Maierin eine Mahlzeit nach Gebühr entrichten, wobei der
Maier dem Pfarrer pro praesentia 2 Pfd. Heller aufzuerlegen hatte.
Der Pfarrer seinerseits musste dem Maier "ein gebratenes Hühnlein
samt einem roten Wecken" mit auf den Heimweg geben. Der Junker
Konrad könnte zur Familie Höslin gehört haben (Poppa 1984).
(Wischenbarth 2007)
Sühnekreuze sind mittelalterliche Steinkreuze. Der wahre
Aufstellungsgrund ist nur von den wenigsten bekannt. Sicher ist
nur, dass ein Großteil zwischen dem 13. Jahrhundert und der Zeit um
1530 aufgestellt wurde. Die meisten von ihnen stehen im
Zusammenhang mit Totschlagsdelikten, bei den wenigsten ist jedoch
der unmittelbare Anlass schriftlich bezeugt oder es lassen sich
überlieferte Sühneverträge nicht mit Sicherheit einem erhaltenen
Steinkreuz zuordnen. Oftmals sind bei diesen Steinkreuzen Waffen
eingeritzt, die als Mordwerkzeuge gedeutet werden. Wurde jemand im
Streit oder anderweitig ohne Absicht getötet, musste der Schuldige
mit der Familie des Opfers einig werden. Es wurden zwischen beiden
Parteien privatrechtliche Sühneverträge abgeschlossen.
Der geistesgeschichtliche Hintergrund ist der, dass in katholischer
Zeit die Vorübergehenden angehalten werden sollten, Fürbittgebete
für den ohne Sterbesakramente zu Tode gekommenen zu halten.
Deswegen gibt es in evangelischen Gegenden schlagartig etwa ab 1530
keine Steinkreuzsetzungen mehr. Gleichermaßen wichtig ist jedoch
die Einführung der Peinlichen Halsgerichtsordnung, der so genannten
Carolina durch Karl V. im Jahre 1532. Damit wurden die
privatrechtlichen Sühneverträge durch ein landesherrliches
Gerichtswesen abgelöst. Auch dies ist durch das plötzliche
Aussetzen der Sühneverträge in den frühneuzeitlichen Akten gut
nachvollziehbar.
Beide Dinge gemeinsam - die Einführung der Reformation in den
entsprechenden Gegenden und die Einführung der Carolina hatten zur
Folge, dass künftig keine Sühnekreuze mehr gesetzt wurden. Jüngere
Steinkreuze in katholischen Gegenden können durchaus noch dem
mittelalterlichen Fürbittgedanken folgen; in evangelischen Gebieten
handelt es sich aber nunmehr um einfache Gedenksteine (Nach Mord,
Totschlag, Unfall, Pest usw.), die allerdings wesentlich seltener
gesetzt wurden.
Ab 1300 soll es deshalb üblich gewesen sein, am Tatort oder dort wo
es die Angehörigen wünschten, ein steinernes "Sühnekreuz"
aufzustellen. Es sind Oberpfälzer und sächsische Sühneverträge
erhalten geblieben, in denen ausdrücklich die Setzung eines
Sühnekreuzes vereinbart wird.
Es ist sicher falsch, von den Steinkreuzen generell als
"Sühnekreuzen" zu reden. Sie konnten auch von Angehörigen nach
einem tödlichen Unfall - oder wie in Zittau im Jahre 1392
schriftlich bezeugt - als Dank für eine mildtätige Stiftung eines
Kuttenberger Bürgers zur Ausbesserung einer gebirgsüberschreitenden
Fernstraße nach Gabel gesetzt werden.
Man glaubt aber auch, dass einige als Grenzzeichen,
Richtungsweiser, Freisteine, Pestkreuze oder als Gerichtskreuze
dienten. Über interessante und merkwürdige Zusammenhänge zwischen
Steinkreuzen und anderen weltlichen und kirchlichen Denkmälern
schreibt Karl Bedal in einer 1986 erschienen Schrift. Trotz
verschiedener Meinungen und intensiver archivarischer Forschungen
umgibt diese groben und massigen Kreuze aber immer noch ein Hauch
des Geheimnisvollen und Rätselhaften.
Die Initiatoren dieses Caches bedanken sich bei den
Administratoren der Web-Site
www.suehnekreuz.de
welche der Verwendung der Web-Daten explizit zustimmen und sich
über die Bereitstellung von GPS-Koordinaten und anderen Ergänzungen
freuen.
Und…….:
Sollte Euch einmal ein Steinkreuz am Wegesrand auffallen, geht
nicht achtlos vorbei sondern protokolliert Standort, Ausmaße und
Material. Vielleicht könnt Ihr gar über die Geschichte dieses
Kreuzes etwas herausfinden und es an www.suehnekreuz.de schicken.
Natürlich seht vorher nach, ob dieses Kreuz bereits protokolliert
ist. Oft fehlen hier noch die GPS-Daten, die Ihr den
Administratoren nachreichen könnt.
Natürlich könnt Ihr auch an der Cache-Serie teilnehmen und an oder
bei Eurer Entdeckung einen Cache platzieren. So wird’s
gemacht:
Den hier vorliegenden Text kopieren (natürlich nicht die
spezifischen Cache-Daten)
Als Überschrift immer "Sühnekreuz__ ORT" wählen
fertig…….