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Ortsdurchfahrt Traditional Cache

This cache has been archived.

Schatzsucherfamilie: Das war's.

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Hidden : 6/8/2010
Difficulty:
1 out of 5
Terrain:
1 out of 5

Size: Size:   small (small)

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Geocache Description:


Dieses Versteck nutzt eine Straßenmarkierung, die wir als „normale“ Verkehrsteilnehmer meistens gar nicht beachten. Die Straßenmarkierung ist dazu bestimmt, eine Ortsdurchfahrt bzw. ihre Grenzen sichtbar zu machen.
Viel Spaß beim Finden!
Vielen Dank an den Laufenden Wolf, der meine Aufmerksamkeit auf ungewöhnliche Straßenmarkierungen gelenkt hat, und mich dadurch zur Recherche animiert hat.

In diesem Zusammenhang hier die Möglichkeit eine Wissenslücke zu füllen, von der Ihr gar nicht wusstet, dass Ihr sie habt:
Eine Ortsdurchfahrt ist eine überörtliche Wege- bzw. Straßenverbindung, die durch einen Ort führt. Das bundesdeutsche Straßenrecht bezeichnet als Ortsdurchfahrt den Straßenabschnitt einer Bundes-, Landes- oder Kreisstraße innerhalb einer Ortschaft (Stadt, Gemeinde), der für den inner- und außerörtlichen Straßenverkehr bestimmt ist. Für diesen Ortsabschnitt bestehen besondere Bedingungen für die Straßenbaulast, für die Unterhaltung und den Anbau. Beginn und Ende der Ortsdurchfahrt werden vom überörtlichen Baulastträger in Rücksprache mit der jeweiligen Gemeinde förmlich festgesetzt.
Die Verpflichtungen, eine Straße dem Verkehrsbedürfnis entsprechend auszubauen und zu unterhalten obliegen dem Träger der Straßenbaulast. Bei einer innerörtlichen Straße (Gemeindestraße) ist Straßenbaulastträger die betreffende Gemeinde. Handelt es sich dagegen um eine überörtliche Straßen- und Wegeverbindung, dazu gehört die Ortsdurchfahrt, ist nach dem föderalistischem System der Bundesrepublik Deutschland Straßenbaulastträger in der Regel der Bund (für Bundesstraßen), das Land (für Landesstraßen) oder der Kreis (für Kreisstraßen). Eine abweichende bundesgesetzliche Regelung besteht, wenn die Gemeinde mehr als 80.000 Einwohner (bei Bundesstraßen) bzw. mehr als 30.000 Einwohner (bei Land- und Kreisstraßen) hat; in diesem Fall trägt die Gemeinde/Stadt die Straßenbaulast ihrer Ortsdurchfahrt. Innerhalb einer Ortsdurchfahrt gelten keine Anbaubeschränkungen, wie beispielsweise auf der freien Strecke einer Straße.
Ortsdurchfahrtmarkierung und Ortseingangschild liegen zwar oftmals dicht beieinander, müssen dies aber nicht. So kann eine Ortsdurchfahrt sowohl innerhalb als auch außerhalb von Gemeindegrenzen beginnen und enden. Eine Straße durch einen geschlossenen Ort wird aber nicht in jedem Fall als Ortsdurchfahrt behandelt. Am bekanntesten dürften in dieser Hinsicht die durch Stadtgebiet führenden Autobahnen und Kraftfahrstraßen sein.

DIE DOSE GEHÖRT NICHT AUF DEN BODEN! ES GIBT EINE INNEN FÜHLBARE EINGEKLEBTE FLÄCHE, AN DER DIE DOSE BEFESTIGT WERDEN KANN.

Additional Hints (No hints available.)