eigengott: Aus den Richtlinien: "Mit dem Einreichen eines Cache-Listings versicherst du uns, dass du befugt bist, den Cache an der gewählten Stelle zu verstecken. ... Wir setzen auch voraus, dass dein ausgelegter Cache nicht gegen geltendes Recht verstößt. Wenn es ein erkennbares rechtliches Problem gibt oder wir über ein solches informiert werden, kann dein Listing sofort archiviert werden." Quelle: http://www.die-reviewer.info/guidelines.htm#offlimit
Aus dem Naturschutzgesetz BaWü: "§ 51
Betreten der freien Landschaft
(1) Jeder darf die freie Landschaft zum Zweck der Erholung unentgeltlich betreten. Landwirtschaftlich genutzte Flächen dürfen während der Nutzzeit nur auf Wegen betreten werden. Als Nutzzeit gilt die Zeit zwischen Saat oder Bestellung und Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses und der Beweidung. Sonderkulturen, insbesondere Flächen, die dem Garten-, Obst- und Weinbau dienen, dürfen nur auf Wegen betreten werden." Quelle: http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=NatSchG+BW+%C2%A7+51&psml=bsbawueprod.psml&max=true
Daher archiviere ich dieses Listing.
Viele Grüße aus Köln,
Roland (eigengott)
Volunteer Reviewer for Geocaching.com
Tipps & Tricks gibt es auf den Info-Seiten der deutschsprachigen Reviewer: http://www.die-reviewer.info/