Verkehrsinseln (auch Fahrbahnteiler
oder Mittelinseln genannt) sind in der Fahrbahn liegende, erhöhte, durch
Bordsteine oder auch durch
Pflanztröge abgegrenzte Flächen, die
in der Regel nicht befahren werden dürfen. Sie können je nach Zweck
verschieden gestaltet sein. Das abgerundete Anfangs- und Endstück
einer Verkehrsinsel wird als Inselkopf bezeichnet. Bei
Kreisverkehren spricht man von
Mittelinseln.
Verkehrsinseln dienen
vorwiegend:
- zur Trennung der gegenläufigen
Verkehrsströme an Gefahrenstellen wie Einmündungen oder
Knotenpunkten. Ihre Trenn- und
Schutzwirkung geht über die von Sperrflächen hinaus.
- der leichteren Überquerung der
Straße. Sie sind dabei meistens bei
Fußgängerübergängen angebracht und
teilen die Fahrbahn. Verkehrsinseln ermöglichen dadurch
Fußgängern ein Anhalten und eine
bessere Konzentration auf den Verkehr der anderen
Fahrtrichtung.
- bei Ortseinfahrten zur
Geschwindigkeitsreduktion. Dabei wird meistens der in den Ort
führende Fahrstreifen etwas
verschwenkt.
- als Haltestelle bei Straßenbahnen oder Bussen,
die eine eigene Spur haben, um ein gefahrloses Ein- und Aussteigen
zu ermöglichen.
Die „Richtlinien für die
Anlage von Knotenpunkten“ (RAS-K)
unterscheiden zwischen folgenden Inselformen:
- Fahrbahnteiler außerorts (Großer
und kleiner Tropfen)
- Fahrbahnteiler
innerorts
- Dreiecksinsel
Baulich sind die Inseln immer
erhöht; besteht die Notwendigkeit, dass sie von Lastzügen oder
Bussen im Ausnahmefall überfahren werden können, werden sie statt
von normalen Bordsteinen von Schrägborden begrenzt. Werden sie von
Fußgängern benutzt, wird meistens auch ein Asphalt- oder
Pflasterbelag aufgebracht. In den anderen Fällen wird meistens Gras
(innerorts) und Magerrasen (außerorts), eventuell mit
Blumenschmuck, angebaut. Oft werden zur besseren Sichtbarkeit auch
rechts vorbeiweisende Richtungspfeile auf dieser Fläche
aufgestellt.