Längenloh
Ein kaum beachtetes Wegkreuz zwischen Freiburg-Zähringen und
Gundelfingen.
Ein Flurkreuz (auch: Weg(e)kreuz, bairisch:
Marterl) ist ein Kreuz an einer Wegkreuzung, an einem Weg
oder einer Straße, am Feldrand oder im Wald. Es kann aus Holz,
Stein oder Metall bestehen. Häufig sind Flurkreuze als Kruzifixe
gestaltet. Steinkreuze werden auch Hussitenkreuze, Schwedenkreuze
oder Sühnekreuze genannt.
Flurkreuze findet man besonders häufig in katholischen
Landstrichen. Die meisten entstanden schon in den vergangenen
Jahrhunderten und wurden von der damaligen Bevölkerung als Zeichen
ihres Glaubens errichtet. Einige von ihnen sind an Orten
aufgestellt, an denen zuvor entweder ein Unfall oder ein Verbrechen
geschah. Die Sitte, an Straßenstellen, wo Menschen tödlich
verunglückt sind, ein Unfallkreuz aufzustellen, hat sich
mittlerweile weltweit verbreitet. Sonderformen stellen das
Mordkreuz und das Pestkreuz dar. Viele Flurkreuze dienten aber
einfach als Wegemarkierungen zur Kennzeichnung schwieriger oder
gefährlicher Stellen oder als Hinweis auf Wegekreuzungen. In
Wanderkarten werden Flurkreuze oder Bildstöcke zur Orientierung
eingetragen. An einigen Kreuzen befindet sich eine Inschrift, aus
der zu ersehen ist, warum das jeweilige Kreuz aufgestellt wurde und
von wem.
In den meisten Gegenden sind Flurkreuze jedoch aus Stein und
damit weitaus dauerhafter. Gerade im Rheinland sind allerdings
viele Kreuze während der französischen Besetzung (1794–1814)
verloren gegangen, da hier im Zuge der Säkularisierung Wegekreuze
verboten waren. Nur wenige Kreuze konnten von der Bevölkerung
versteckt werden und sind so ihrer Vernichtung entgangen.
Dieses Wegkreuz wurde am 1. Mai 1864 errichtet. Seit nahezu
150 Jahren steht es an dieser Stelle, wo Radfahrer, Fußgänger,
Jogger, Autos und Züge vorbeiziehen.