Der Autohof
Als Autohöfe (auch Rasthöfe) werden in Deutschland und
Teilen
Österreichs Tank- und Rastanlagen bezeichnet, die – im
Gegensatz zu den Raststätten – keine eigene und
unmittelbare
Zu- und Abfahrt zur Autobahn haben, sondern über eine
reguläre
Autobahn-Anschlussstelle erschlossen sind.
Anfang 2001 wurden der Begriff „Autohof“ und
seine
Bedeutung für die Benutzer der Bundesautobahnen und Fernstraßen
in
die StVO aufgenommen und damit festgelegt. Bis eine Raststätte
sich
als Autohof bezeichnen darf und Anspruch auf eine
Hinweisbeschilderung im Autobahnnetz hat (Zeichen 448.1),
müssen
besondere Voraussetzungen erfüllt sein, die in den
Verwaltungsvorschriften zur StVO (VwV-StVO) zum Zeichen
448.1-
Autohof aufgeführt sind. Hierbei handelt es sich um
nachfolgende
Kriterien:
* Der Autohof ist höchstens 1 km von der Anschlussstelle
entfernt.
* Die Straßenverbindung ist für den Schwerverkehr baulich und
unter
Berücksichtigung der Anliegerinteressen Dritter geeignet.
* Der Autohof ist ganzjährig und ganztags (24 h) geöffnet.
* Es sind mindestens 50 LKW-Stellplätze an schwach
frequentierten
(DTV bis 50.000 Kfz) und 100 LKW-Stellplätze an stärker
frequentierten Autobahnen vorhanden. PKW-Stellplätze sind
davon
getrennt ausgewiesen.
* Tankmöglichkeit besteht rund um die Uhr; für
Fahrzeugreparaturen
werden wenigstens Fachwerkstätten und Servicedienste
vermittelt.
* Von 11 bis 22 Uhr gibt es ein umfassendes Speiseangebot,
außerhalb dieser Zeit werden Getränke und Imbiss angeboten.
* Sanitäre Einrichtungen sind sowohl für Behinderte als auch
für
die besonderen Bedürfnisse des Fahrpersonals vorhanden.
Auf Autohöfe wird somit kurz vor der nächstgelegenen
Autobahn-Anschlussstelle durch Zeichen 448.1 (Schriftzug
Autohof
über dem Ausfahrtsymbol auf blauem Grund) der StVO hingewiesen.
Aufgrund der bis Anfang 2001 undeutlichen Gesetzgebung und
der
seitdem noch nicht konsequenten Vorgehensweise der
Genehmigungsbehörden ist es derzeit durchaus möglich, dass
Betriebe, die als Autohof ausgeschildert sind, die o.g.
Kriterien
nicht oder nur zum Teil erfüllen. Die VEDA (Vereinigung
Deutscher
Autohöfe e. V.) setzt sich dafür ein, dass hier Abhilfe
geschaffen
wird.
Aus der Sicht eines Autohof-Betreibers ist ein Autohof ein
gastronomischer Betrieb mit Tankstelle und/oder weiteren
Einrichtungen. Der Tankstellenshop wird, was die
Positionierung
angeht, der Tankstelle untergeordnet. Im Gegensatz zu einer
Autobahnraststätte können sich bei einem Autohof noch über
die
Raststättenfunktion hinausgehende zusätzliche Einrichtungen
befinden, wie ein Fast-Food-Restaurant, Konferenzräume,
Hotel,
Waschanlage, Industrie oder eine Diskothek. Auch
Spieleinrichtungen
sind nicht selten. Einer der größten Unterschiede zwischen
einem
Autohof und einer Autobahnraststätte ist der, dass der
gastronomische Betrieb eines Autohofes meistens mit Bedienung
stattfindet, wobei eine Autobahnraststätte in der Regel auf
Selbstbedienung setzt.
(Quelle: Wikipedia)