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Casus und "der Bankräuber" Traditional Cache

This cache has been archived.

casus: Schade, schade, aber es scheint so dass dieser cache seit ein paar Wochen torpediert wird. Ich sehe keine andere Möglichkeit als hier Schluss zu machen.

Ich danke für die vielen Besuche seit 2011.

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Hidden : 5/18/2011
Difficulty:
1.5 out of 5
Terrain:
1.5 out of 5

Size: Size:   other (other)

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Geocache Description:


Lieber Chef, ich komme nicht mehr!

So verabschiedete sich D.N.34 Jahre alt, mit einem Abschiedsbrief am 14.09.09 von seinem Arbeitgeber und fuhr umgehend mit dem Bus nach Baden. Er betrat um ca. 09:00 Uhr eine Filiale einer bekannten Grossbank in der Region Baden. Er war unmaskiert und trug nur eine auffällig grosse Brille.

Er übergab der Bankangestellten einen Zettel mit der Aufschrift:

Banküberfall SFR 500'000

Gleichzeitig zeigte er der Bankangestellten eine Pistole am Hosenbund, richtete diese aber nicht gegen die Frau. Das interne Alarmsystem war durch die Angestellte aber bereits ausgelöst worden, so dass die 1000er Noten seeehr langsam ausbezahlt wurden. Als es D.N. zu lange dauerte, begnügte er sich mit 10'000 Franken, bedankte sich höflich und verliess die Bank.

Er fuhr umgehend mit dem Zug an den Flughafen Zürich und warf die Pistole, in Tat und Wahrheit eine "Feuerzeugwaffe" in einen Abfalleimer. Bereits am 15.09.09 einen Tag nach dem Ueberfall wurde er auf Mallorca verhaftet und der geständige, reuige Täter wurde in die Schweiz überführt.

Als Motiv für seine Tat gab er Langeweile an. Er hätte einfach einmal Aufmerksamkeit erregen wollen.

Auf die Frage des Richters warum er nicht auf die ganzen 500'000 Franken bestanden hätte, meinte er: die 10'000 Franken hätten doch auch gereicht. Er sei ihm gar nie ums Geld gegangen.

Nur nebenbei sei erwähnt: um die Tatwaffe sicherzustellen, durchsuchte die Zürcher Kantonspolizei von Hand tagelang mehrere Tonnen Abfall am Zürcher Flughafen. Leider vergeblich. Die "Waffe" wurde nie gefunden.

Am 4. Mai 2010 verurteilte ihn das Bezirksgericht Baden schuldig des Raubes i.S.v.Art.140 Ziff.1 StGB zu 24 Monaten Freiheitsstrafe, davon 10 Monate unbedingt.

Da D.N. bereits 8 Monate in Untersuchungshaft sass, entliess das Gericht den reuigen Täter unmittelbar nach der Verhandlung nach Hause zu seiner Familie. Man war der Meinung dass beim Täter inskünftig keine Rückfallgefahr zu erwarten ist.

Additional Hints (Decrypt)

Xnagbanyonax

Decryption Key

A|B|C|D|E|F|G|H|I|J|K|L|M
-------------------------
N|O|P|Q|R|S|T|U|V|W|X|Y|Z

(letter above equals below, and vice versa)