Pampichlermühle Mühlen abklappern Teil X
Version 2
Da
die erste Dose verschwunden ist, gibt es eine Neuauflage von
GC1ZBKR Pampichlermühle – Mühlen
abklappern Teil X Der Cache befindet sich im weglosem Gelände.

Cache:
An den Haederkoordinaten
findest Du am Torbogen der ehemaligen Mühle eine
Jahreszaht = ABCD
Die Hausnummer ergibt = EF
Cache bei :
48°23.(D-C) (F-C)
(B-D)
16°13.(E+A) (C)
(C+D)
Bitte die Dose wieder
möglichst beim grauen Fleck
platzieren !!
Bitte die Befestigung
vorsichtig behandeln und Probleme mit der Befestigung im Log
erwähnen.
Viel Spass bei
suchen
LEEVOA
Die
Geschichte der Pampichlermühle
Zu den
ältesten und ehemals schönsten Bauwerken zählt die im Osten
Stockeraus am Senningbach gelegene Pampichlermühle.
Obwohl erst seit 1513
nachweisbar, dürfte die Mühle einen Vorgängerbau gehabt haben, der
bereits anno 1166 als „Mul zw grafendorf“ in einer
Schenkungsurkunde der Grafen von Formbach Erwähnung
findet.
Das Gebäude stammt
größtenteils aus der Mitte des 16. Jahrhunderts und wurde im Laufe
der Zeit wiederholt verändert.
Die Mühle stand bis zum 2. Weltkrieg im Betrieb, war
später unter anderem Sägewerk und Möbelfirma. Die noch immer
imposanten Reste der Mühe wurden zum Glück in den letzen
Jahren sorgfältig renoviert.
Das Mühlengericht
Mit Duldung der
Obrigkeit durften sich die Müller auf dem Territorium der Mühlen
den nötigen Respekt verschaffen, bedenkt man den eigenartigen
Ehrbegriff der mittelalterlichen Gesellschaft, dann kann das auch
eine Erklärung für die sonderbare Stellung des Müllers in dieser
Zeit abgeben.
So gab es im
nördlichen Weinviertel den Haar- oder Müllergalgen. Dem Dieb, der
auf frischer Tat ertappt wurde, klemmte man seinen Haarschopf mit
einem hölzernen Pflock oder Keil in ein Loch, das in einen
Mühlenbalken eingebohrt war.So musste der Delinquent stundenlang am
Mühleingang oder einem anderen sichtbaren Platz der Mühle an seinen
Haaren hängen, wobei nur die Fußspitzen den Boden berühren
durften.
Dabei nimmt es
nicht Wunder, dass jede Bewegung und das ungewöhnliche Ausharren
Schmerzen verursachten. Durchaus vorstellbar, dass dabei so mancher
Dieb seine Straftat mit dem Tod gebüßt haben soll, wenn er zu lange
am Haargalgen hing.
Einem Gericht aus
der Reformationszeit zufolge, erhielt ein Delinquent eine stumpfe
Sichel und musste sich zum Gaudium aller Anwesenden selbst
losschneiden.
Die gebräuchlichste
Strafe dürfte bei solchen „Mühlengerichten“ aber doch
die Prügelstrafe gewesen sein, die sofort an Ort und Stelle
verabreicht wurde.