Stadtmauer-Mittelgang

Die zwischen der katholischen Kirche und Wasserstraße an der
Stadtmauer liegende Verbindung (230 m lang) führt ab 29.12.1877 die
amtliche Bezeichnung „Mittelgang“ und wurde vor dem
einfach „ Rondesteig “
genannt (28.7.1851). Das Befahren und Viehtreiben war dort
verboten, jedoch wurde dieses Verbot am 4.7.1876 aufgehoben, um
sogleich wieder erlassen zu werden, da die Feldseite der Mauer etwa
1,5 m tiefer ins Gelände hinuntergeht und die Gasse nur für die
Benutzung durch die Anlieger gedacht ist.
Die an dieser Straße stehende Stadtmauer ist z.T. noch in
ursprünglicher Höhe erhalten, während der 1884 abgetragene Teil
nördlich der Wasserstr. noch nach innen vorspringende Mauerflügel
ehemalige Wiekhäuser zeigte. 1892 und 1938 wird hier nur ein Haus,
die Nr. 795, das in ein Wiekhaus
eingebaut ist, aufgeführt. Es brannte 1945 ab. Ein weiteres in ein
Wiekhaus hinein gebautes Grundstück des Maurers Menz wurde 1884 für
1350 Mark vom Magistrat angekauft und abgebrochen.

Von einer früher zum Mittelgraben führenden Mauerpforte ist heute
nur noch der obere Rundbogen sichtbar, ein Zeichen, dass der Gang
im Verlaufe der Zeit erheblich angehöht worden ist.
(Fluchtpforte?)
Quellen:
www.prenzlau-smb.de
-
Adressbücher der Stadt Prenzlau in mehreren Jahrgängen
-
Stadtpläne der Stadt Prenzlau und Umgegend aus mehreren
Jahren
-
"Die Prenzlauer Straßen und ihre Geschichte", Alfred Hinrichs,
maschinenschriftliche Aufzeichnungen, 1954
Viel Spass beim Finden.
Gruss
Mullte.