Das Thüringer Innenministerium hat einen breit gefächerten
Querschnitt an Fachaufgaben zu bewältigen. Er reicht von der
internen Organisation über Staats- und Verwaltungsrecht und
Kommunalangelegenheiten bis zu den Aufgaben der Polizei.
Aus dieser Aufgabenvielfalt resultiert, dass das
Innenministerium für einen der sachlich und personell
umfangreichsten Zuständigkeitsbereiche innerhalb der Thüringer
Landesregierung Verantwortung trägt. Mehr als 30 Landesbehörden und
Landeseinrichtungen sind dem Innenressort als oberster
Landesbehörde nachgeordnet. Im Geschäftsbereich des Thüringer
Innenministeriums sind über 9.000 Mitarbeiter beschäftigt.
Folgende Aufgabenbereiche werden im Rahmen der Thüringer
Landesregierung vom Innenministerium wahrgenommen:
Die Zentralabteilung ist das Dienstleistungszentrum für das
Ministerium. Sie übernimmt die administrativen Querschnittsaufgaben
für die Fachabteilungen. Des Weiteren ist beim Innenministerium das
Prüfungsamt für die Ausbildung des gehobenen nichttechnischen
Dienstes in der staatlichen und kommunalen Verwaltung eingerichtet.
Diesem obliegt die Durchführung der Zwischenprüfung, der
Laufbahnprüfung sowie der Diplomarbeit.
Die Abteilung Staats- und Verwaltungsrecht betreut wichtige
staatsrechtliche Bereiche wie das Wahlrecht und das
Staatsangehörigkeitsrecht, der Datenschutz, das Pass- und
Melderecht oder das Ausländer- und Asylrecht. Zum
Verantwortungsbereich der Abteilung 2 gehören darüber hinaus die
Fachgebiete Ordnungsrecht, Verfassungs- und Geheimschutz, Lotterie-
und Glücksspielwesen, Waffenrecht.
Als oberste Kommunalaufsichtsbehörde des Freistaates Thüringen
für die Landkreise, Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und
Zweckverbände fungiert die Abteilung Interner Link Kommunale
Angelegenheiten. Sie ist für Fragen des kommunalen Verfassungs- und
Wahlrechts ebenso zuständig wie für Gebiets- und
Bestandsänderungen, Personalangelegenheiten, Finanzwesen sowie
Wirtschaftsrecht/Abgabenrecht im kommunalen Bereich.
Die wichtige Aufgabe der Aufsicht über die Polizei wird von der
Interner Link Abteilung Öffentliche Sicherheit wahrgenommen. Mit
der Eingliederung der Fachgebiete Brand- und Katastrophenschutz,
Rettungswesen und Zivile Verteidigung ist die Abteilung ein
wesentlicher und belastungsfähiger Eckpfeiler der Thüringer
Sicherheitsarchitektur.
Leitstelle Innenrevision der Landesregierung
Die Interner Link Leitstelle Innenrevision der Landesregierung
wurde im Jahre 2001 geschaffen und ist als Organisationseinheit
beim Thüringer Innenministerium angesiedelt. Sie ist die zentrale
Meldestelle, soweit ein Verdacht der Korruption im Bereich der
öffentlichen Verwaltung besteht. Es können sich sowohl Bedienstete
des öffentlichen Dienstes als auch Bürger an die Leitstelle
wenden.
Härtefallkommission
Zu Beginn des Jahres 2005 wurde beim Thüringer Innenministerium
eine Härtefallkommission eingerichtet. Gemäß § 23 a
Aufenthaltsgesetz darf die oberste Landesbehörde anordnen, dass
einem Ausländer, der vollziehbar ausreisepflichtig ist, abweichend
von den Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes eine
Aufenthaltserlaubnis erteilt wird, wenn eine von der
Landesregierung durch Rechtsverordnung eingerichtete
Härtefallkommission darum ersucht.
Anträge an die Härtefallkommission können ausschließlich von
Mitgliedern der Härtefallkommission gestellt werden.
Ausreisepflichtige Ausländer, die der Auffassung sind, dass
dringende humanitäre oder persönliche Gründe ihre weitere
Anwesenheit im Bundesgebiet rechtfertigen und ihr Fall deshalb von
der Härtefallkommission behandelt werden sollte, müssen sich
deshalb an ein Mitglied der Härtefallkommission wenden. Dieses
Mitglied entscheidet dann, ob es einen Antrag bei der
Härtefallkommission stellt. Ein Anspruch auf Befassung der
Härtefallkommission besteht nicht. Die aktuellen Kontaktdaten der
Mitglieder der Härtefallkommission können der nachfolgenden Liste
entnommen werden.