Weingärtler G'schichten - Geköpft und verbrannt
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ACHTUNG: Beschreibung geändert am 12.11.15 !!
Kurzer, einfacher Multi, der lediglich etwas Respekt und Mitgefühl fordert. Macht nen schnellen Spaziergang und denkt vielleicht ein wenig über beschriebenen Irrsinn nach...
Am Morgen des 31. August 1681 war es wieder soweit. In der Oberen Brodgasse zu Altdorf (heute Kirchstraße in Weingarten) drängten sich die Menschen und gafften. Ein junges Mädchen, gerade elf Jahre alt, war von der Keuche, dem Gefängnis, bewacht von Gerichtsknechten vor das nahe Rathaus geführt worden, um dort das Todesurteil entgegenzunehmen. Eine schaurig feierliche Zeremonie begann. Laut und vernehmlich verlas der Gerichtsschreiber die Begründung. Katharina Wilhelm, so hieß das Kind, sei eine Hexe gewesen im Bunde mit dem Teufel und damit des Todes schuldig.
Danach fesselte der Scharfrichter die arme Sünderin, setzte sie auf den Henkerskarren und die traurige Prozession bewegte sich unter dem Geläut der Totenglocke der Richtstätte zu. An der Spitze ritt der Überreiter, ein Beamter der Landvogtei, es folgten der Henker und ein Priester mit der Delinquentin. Dann kamen bewaffnete Knechte, Vertreter der Landvogtei, des Magistrats und zuletzt als Zeugen ausgewählte "Altdörfer Bürger". Vorbei zog der Zug an den Feldern der "Alten und Neuen Boms" (heute Bereich des Stadtgartens) vorbei und nahm Richtung auf das "Weite Feld" im Schussental (heute Festplatz). Hier mündete der Galgenweg in die Straße zur "Alten Bruck" und dort befand sich schon seit Jahrhunderten der Platz, auf dem der Galgen stand, neben dem die Enthauptungen und Verbrennungen vollzogen wurden.
Etwa 280 Meter vor der Richtstätte bei der heute noch stehenden Kapelle hielt der Zug und der Geistliche sprach mit der "Todgeweihten" ein letztes Vaterunser, bevor kurz darauf der Henker am Richtort seines Amtes waltete. Katharina Wilhelm wurde zuerst enthauptet und ihr Körper anschließend verbrannt. Sie stammte aus Gambach bei Bergatreute und war Tochter eines aus dem Bregenzer Wald eingewanderten Zimmermanns.
Auch ihre kleine, siebenjährige Schwester war als Hexe verdächtigt worden, aufgrund "mangelnder Beweise" wurde der Verdacht jedoch wieder aufgehoben.
Station 1 - N47°48.704 E009°37.670
Hier befindet sich o. g. "Käpelle", an dem die Verurteilten ihr letztes Gebet sprechen durften. Von hier mussten sie die letzten Meter zur Richtstätte zu Fuss zurücklegen.
Leider wurde die Kapelle im Zuge der Schuleinzäunung unzugänglich gemacht, und kann nur noch an Schultagen bis AB Uhr besichtigt werden.
Weiter gehts zu N47°48.(Ahoch3)0(A+B-1) E009°37.(2xA)(3xA)9
Ich würde euch bitten aus Solidarität und zum Gedenken der Ermordeten diesen Weg ebenfalls zu Fuss abzugehen und nicht mit dem Auto oder so - ist ja nicht soo weit...!
Station 2 - Richtstätte
Hier wurden die Verurteilten hingerichtet. Fast 500 Jahre lang wurden an dieser Stelle zahlreiche Menschen ermordet und ihre sterblichen Überreste anschließend in den umliegenden Äckern verscharrt.
Schaut euch mal um - vielleicht könnt ihr ja die ein oder andere ruhelose Seele umherschweben sehen - wer weiß?
Und passt auf, dass euch das Kreuz nicht auf den Kopf fällt, da es ja nur mit C Schrauben befestigt ist.
Finale: N47°48.(Ahoch3)0(C) E009°37.(C+B-1)8(B-1)
Viel Spaß beim Suchen!
Update am 24.09.2012:
Ein aufmerksamer Cacher hat mir folgende Schilderung der Umstände zukommen lassen. Vielen Dank für das Interesse!
Christian Wilhelm, ein Zimmermann aus Au im Bregenzerwald, heiratete am 3. Februar 1664 in Ravensburg Elisabeth Kolb aus Mottlingen. Da das Ehepaar in Ravensburg keine Wohnung fand, zog es nach Engenreute.
Bis 1676 wurden sieben Kinder geboren, darunter 1669 Katharina und 1673 Maria Anna. Bereits 1677 starb die Mutter der Kinder und Christian Wilhelm heiratete Anna Maria Schlegler aus Gambach.
Engenreute und Gambach gehörten damals wie Bergatreute zur vorderösterreichischen Landvogtei Schwaben. Gerichtsort war Altdorf (Weingarten), Landeshauptstadt war Innsbruck.
Katharina und Maria Anna wurden vermutlich im Juni 1680 der Hexerei angeklagt.
Was ihnen genau vorgeworfen wurde, geht aus den vorliegenden Schreiben nicht hervor.
Am 27 Juni 1680 fragten die Beamten der Landvogtei bei ihrer vorgesetzten Behörde in Innsbruck an, was mit den „zwei der Hexerei beschuldigten minderjährigen Töchtern zu geschehen hätte".
Von Innsbruck kam die knappe Antwort, sie sollten tun, was „rechtens ist" und was sie „von selbst wissen werden".
In Altdorf wollten die Beamten nun kurzen Prozess machen und fragten am 28. August 1680 in Innsbruck an, ob sie „ad venae sectionum" (zum Venenschnitt) schreiten sollten oder nicht.
Die Kinder sollten also in ein warmes Bad gesetzt und durch das Eröffnen einer Vene gerichtet werden.
Doch Innsbruck gab sich mit einer solchen Prozessführung nicht zufrieden.
Die Beamten sollten zunächst den Prozess ordentlich führen und ein Urteil verfassen, dieses aber vor dessen Vollstreckung nach Innsbruck schicken.
Auf eine erneute Anfrage aus Altdorf am 6. September 1680 gab Innsbruck die Weisung, einen Rechtsgelehrten hinzuzuziehen, um den Prozess zu führen und das Urteil zu verfassen.
Bereits am 11. September 1680 berichteten dann die Beamten über den formierten Prozess und die vorgesehene Todesstrafe, worauf Innsbruck verfügte: Da die Vollstreckung des Urteils dem Amann von Altdorf zustehe, soll dieser tun, was rechtens ist, jedoch sollen sie mit der Schöpfung des Urteils über die allzu junge Anna sich nicht überstürzen; auch möchte Innsbruck das von der Universität Ingolstadt eingeholte Rechtsgutachten einsehen und mahnt, den Prozess besser zu führen und die Angeklagten unter Eid zu vernehmen.
Am 18. November 1680 ordnete Innsbruck die Beendigung des Prozesses an.
Erst am 20. Februar 1681 waren die Prozessakten wieder in Innsbruck, das nun befahl, die beiden „Wilhelminen" deren Aussagen vorzuhalten, selbige von ihnen bestätigen zu lassen, und alsdann denselben einen Verteidiger zu bestellen. Dann soll das Urteil „wider die unbußfertige Katharina" von Amann und Rat von Altdorf den Rechten gemäß gefällt und vollstreckt werden. Was aber die neunjährige Maria betrifft, soll sie sich mühen, „damit sie auf den rechten Weg noch möchte gebracht werden".
Am 1. August 1681 wurde dann Katharina Wilhelmin wegen Zauberei gerichtet.
Sie hat sich „vor dem Tod zu Gott bekehrt und ein glückliches End gefasst", lautet der Bericht nach Innsbruck.
Innsbruck nahm sich nun der jüngeren Schwester Maria Anna an, die zwar „etwas in besagte Laster infiziert, bisher aber wenig Übles vollbracht habe". Sie wurde frommen Leuten zur Erziehung übergeben, „damit sie von aller Zauberei" gefeit werde.
Ein Geistlicher sollte das Kind öfters besuchen und es mit geistlichen Mitteln, eifrigem Gebet, durch Predigt und Kinder-lehre vom Gift des bösen Feindes befreien, durch die Hilfe des Allerhöchsten.
Am 5. März 1682 konnten die Beamten nach Innsbruck berichten, wie das Kind Maria Wilhelm zwei Eheleuten zu guter Obhut und Besserung übergeben worden sei. Dafür werde diesen wöchentlich ein Taler gereicht. Nach drei Jahren waren den Beamten in Innsbruck die Kosten für das bei den Eheleuten „eingedingte Mädel" doch zu hoch und die Zahlung wurde eingestellt.
Hiermit endet der Fall. Weiteres ist nicht bekannt.
Additional Hints
(Decrypt)
mh rvasnpu....