Der Geocache "SO-Haumesser" befindet sich beim Flurnamen Haumesser. Ein Flurname ist eine namentliche Bezeichnung eines kleinräumigen Geländeabschnittes z.B. für Wiesen, Berghänge, Waldabschnitte usw. Diese Namen sind häufig nur innerhalb der Gemeinde bekannt und geben oft Hinweise auf historische und sprachliche Entwicklungen. Nicht selten spiegelt sich der Flurnamen auch in den Strassennamen wieder, wie in diesem Fall „Haumesser“. In der amtlichen Vermessung werden die Flurnamen mit der dazugehörigen Abgrenzung verwaltet. Im Rahmen der Ersterhebung der amtlichen Vermessung wurden die Flurnamen definiert. Die Rechtschreibung und die Abgrenzung der Flurnamen legte nach Anhörung der Gemeinde die vom Regierungsrat gewählte Flurnamenkommission fest.

Die Forschungsstelle Solothurnisches Orts- und Flurnamenbuch hat die Bedeutung des Flurnamens untersucht: Haumesser bezeichnet laut dem Schweizerdeutschen Wörterbuch allgemein ein schneidendes Hauwerkzeug zwischen Messer und Axt und ist eine Zusammensetzung aus dem Verbalstamm Hau- 'hauen, schlagen' und dem neuhochdeutschen Wort Messer. Im Speziellen meint Haumesser entweder den Gertel, das Werkzeug des Waldarbeiters zum Abhauen von Ästen und Lichten von Hecken, oder dann das zweischneidige Beil des Metzgers. So könnte Haumesser eine Örtlichkeit bezeichnen, die mit solch einem Werkzeug bearbeitet wurde oder aber der Name bezieht sich auf die Form der Strasse oder des Weges, wenn diese/r nach einer scharfen Biegung abbricht, wie das in Erlinsbach tatsächlich der Fall ist. Als Hauszeichen verwendet wird es zum Hausnamen und zum Bewohnernamen und kann so zum Familiennamen werden. Auch aus einer Berufsbezeichnung ausgehend von einem charakteristischen Berufswerkzeug kann sich ein Familienname Haumesser entwickeln. Schliesslich erscheint das Wort gelegentlich im übertragenen Sinn als Bezeichnung einer scharfen Geländekante oder eines Felsgrates. Der ehemalige Flurname und heutige Strassenname in Obererlinsbach erscheint erstmals im Grundbuch von 1826 als der Haumeßer Acher im Gugenfeld. Der Flur- und Strassenname Haumesser weist somit mehrere Deutungsmöglichkeiten auf, welches der genannten möglichen Benennungsmotive ihm ursprünglich zu Grunde liegt, ist heute leider nicht mehr bekannt.

Wieso ein Jubiläum?
Im Jahr 1912 wurde das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) in Kraft gesetzt. Bis dahin war die amtliche Vermessung (früher Grundbuchvermessung) eine rein kantonale Aufgabe. Aus Dokumenten kann entnommen werden, dass im Kanton Solothurn in den Jahren 1868 bis 1882 alle Grundstücksgrenzen vermarkt und vermessen wurden. Als Längenmass diente die Einheit Fuss à 30 cm. Ab 1876 wurde im metrischen System gemessen.
Was ist amtliche Vermessung?
Die amtliche Vermessung hält als Bestandteil des Grundbuches die genauen Grenzverläufe der Grundstücke fest und schafft damit die Basis zur Sicherung des Grundeigentums. Festgehalten werden die Angaben der Lage, Form und Inhalt der Grundstücke im digitalen Plan für das Grundbuch. Damit dieser Plan immer aktuell bleibt, sind 6 Nachführungsgeometer im Kanton Solothurn beauftragt, diesen Plan für das Grundbuch nachzuführen. Die Nachführung erfolgt mittels Messinstrumenten. Eventuell haben Sie sich schon gefragt, was die mit Stativ und Messinstrument ausgerüsteten Personen am Strassenrand machen. Nun haben Sie die Antwort, das sind genau solche Messinstrumente (Tachymeter), welche bei der amtliche Vermessung zum Einsatz kommen. Weitere Messinstrumente, welche auch oft benutzt werden, sind die Positionierungssysteme mittels Satelliten, auch bekannt unter dem Namen GPS oder GNSS. Wichtig ist auch zu wissen, dass die amtliche Vermessung nicht nur Grundstücksgrenzdaten verwaltet. Folgende Objekte sind auch Bestandteil der amtlichen Vermessung:
- Fixpunkte (Punkte mit dem Bezug zum Koordinatensystem, welche auf dem Feld markiert sind)
- Bodenbedeckung (Gebäude, Gebäudeerschliessung, Strassen, Gewässer, Wald etc.)
- Einzelobjekte (Mauern, Brunnen, Brücken etc.)
- Höhen (Terrainmodell)
- Nomenklatur (Ortsnamen und Flurnamen)
- Liegenschaft (Grundstücke, selbständige und dauernde Rechte)
- Rohrleitung (Hochdruckleitung für Gas und Öl)
- Hoheitsgrenze (Gemeinde-, Bezirks-, Kantons- und Landesgrenze)
- Gebäudeadressen
Diese Objekte aus der amtlichen Vermessung dienen zudem als Basis für andere Pläne, wie z.B Orts-, Zonen- oder Leitungskatasterpläne.
Falls Sie einen Einblick in die Daten der amtlichen Vermessung erhalten möchten, können Sie gerne die Seite www.sogis.ch besuchen.