Da Langewiesen nun eine Fahrradstraße besitzt, dachte ich mir einen kleinen Nano hier zu verstecken.
Auf der Fahrradstraße gelten folgende Regeln[1]:
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Die Fahrradstraße ist eine Straße ohne Kraftverkehr.
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Es besteht keine Benutzungspflicht für Radfahrer.
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Anderer Verkehr kann durch Zusatzzeichen zugelassen werden (z. B. Pkws, Inlineskater), wobei Radfahrer bevorrechtigte Verkehrs-teilnehmer bleiben.
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Radfahrer dürfen nebeneinander fahren.
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Das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme und die Vorfahrtsregelungen der StVO bleiben unverändert.
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Bei Gleichrangigkeit in Kreuzungen mit anderen Straßen gilt rechts vor links, Grundstückszufahrten und Feldwege haben sich unterzuordnen.
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Fußgänger müssen den Seitenstreifen, sofern dies zumutbar ist, ansonsten den Fahrbahnrand benutzen
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Es gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.
Viel Spaß beim Suchen. Achtet bitte drauf das euch keiner Beobachtet, hier ist mit erhöhtem Muggelaufkommen zu rechnen und wir wollen ja das der Cache lange lebt.
[1](c)Stadt Langewiesen