

Wer kennst sie nicht, die roten Autos die Radau machen und der Traum vieler Kinder sind. Doch hinter dem Begriff „Feuerwehr“ (FW) steckt mehr als nur löschen und feiern, daher wohl auch in Bayern „Feierwehr“ genannt.



Die Feuerwehren in Deutschland zählen zu den besten und mit am besten ausgerüsteten Feuerwehren in ganz Europa
Der Brandschutz ist größten Teils Ländersache und wird bei uns im Bayerischen Feuerwehrgesetz geregelt. Jede Stadt und Gemeinde in Bayern ist verpflichtet einen „geeigneten“ Brandschutz sicher zu stellen, was auf deutsch einfach heißt: Jede Gemeine muss ihre Feuerwehr haben. Dies geschieht zum größten Teil durch Freiwillige Feuerwehren. Neben den Freiwilligen Feuerwehren (FFW), in Bayern 7.679 mit rund 320.300 dienstleistenden Feuerwehrmännern und Frauen, gibt es noch 7 Berufsfeuerwehren (BF) und 232 Werks und Betriebsfeuerwehren (WF). Egal um welche Art von FW es sich handelt, alle brauchen eins: Fahrzeuge.




Hier gibt es ein Unzahl von Fahrzeugen, die je nach Aufgabenbereich speziell Ausgerüstet sind. Auf den Bildern sieht man nur eine winzige Auswahl an Fahrzeugen die „Standart“ bei der FW sind und ein paar Spezialfahrzeuge die Hauptsächlich bei der BF, bei Flughafenfeuerwehren oder bei WF´s in großen Industrieparks zum Einsatz kommen.
Ja nach Gefahrenlage und Gefahrenpotenzial hat die örtliche FW ihre eigenen Fahrzeuge. Die Kosten für die Fahrzeugbeschaffung, den Unterhalt usw. trägt im allgemeinen die zuständige Kommune oder das Unternehmen.
Bei uns „übliche“ Fahrzeuge sind:
Löschgruppenfahrzeuge, z.B.
Sonstige Lösch- und Hilfeleistungslöschfahrzeuge,Tanklöschfahrzeuge, z.B. TLF 8, TLF 8/18 oder TLF 16/24 und Sonderlöschfahrzeuge(SLF).
Weitere Fahrzeuge sind:
ELW1/UGÖL, oder Gerätewagen Logistik GW-L1 nach DIN14555-21
Um das ganze spannender zu machen findet Ihr an den richtigen Koordis KEINE Dose sondern eine Hilfe.
NXX°XX.XX9 E0XX°06.XX8
Zettel, Stift und Lampe können von Vorteil sein.
Und noch etwas zum Schluss:
Bei einem Einsatz muss der Feuerwehrangehörige erst zum Feuerwehrgerätehaus,
dazu gewährt ihnen der Gesetzgeber Sonderrechte nach §35 StVO.
Damit darf der Feuerwehrangehörige, nach §35 STVO, mit seinen privat Fahrzeug z.B. bei rot über die Ampel fahren, die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreiten, das Überholverbot missachten, oder gegen die Fahrtrichtung fahren, z.B. verkehrt in der Einbahnstraße usw.
Das bedeutet, der Feuerwehrangehörige, der auf dem Weg zu einem Notfall ist von der Straßenverkehrsordnung befreit, soweit dies dringend geboten ist. Natürlich darf dieses Sonderrecht nur unter gebührender Rücksicht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.

Dachaufsetzer in unterschiedlichen Ausfürhungen
Es ist nicht vorgeschrieben, dass ein mit Sonderrechten ausgestatteter PKW-Fahrer dies kenntlich macht. Trotzdem nutzen viele Kameraden auf freiwilliger Basis sogenannte "Dachaufsetzer". Diese werden mittels Magnet auf dem Fahrzeugdach befestigt und weisen andere Verkehrsteilnehmer auf die Einsatzfahrt hin.
Denke also bitte daran: Sollte Dir ein Pkw mit solch einem Dachaufsetzer im Straßenverkehr begegnen, ist dessen Fahrer auf dem Weg anderen Menschen zu helfen. Auch Du kannst einen kleinen Betrag leisten und beispielsweise ein Überholen ermöglichen oder auch auf Deine Vorfahrt verzichten. Derjenige, der auf die Feuerwehr wartet, wird es Dir danken!