Arbeitsschutz und Finanzen
Ein Mystery zum Thema Arbeitsschutz und Finanzen? Was können diese beiden Dinge denn miteinander zu tun haben??? Eigentlich nichts – außer, dass MeSchiLuNo und tomundnick einen gemeinsamen Cach für das Jahr 2012 legen wollten. 
An den Koordinaten ist natürlich nicht die Dose, aber dort in der Nähe könnt ihr parken.
Bei der Nord-Koordinate geht es um den Arbeitsschutz:
Arbeitsschutz ist wichtig - daher gibt es auch gesetzliche Vorgaben! Aber es bedarf natürlich ein wenig der staatlichen Kontrolle. Es begann im 19. Jahrhundert, weil aufgrund der Kinderarbeit die Rekruten in einer schlechten gesundheitlichen Verfassung waren. In Uniform mit Pickelhaube kontrollierten die ersten Arbeitsschützer die Betriebe – vermutlich auch in Wuppertal!
Und heute? Ein hierzulande bekannter Herr Rau sorgte seinerzeit dafür, dass ein „Staatliches Amt für Arbeitsschutz“ nach Wuppertal kam. Aber ein anderer Politiker (den Namen weigere ich mich zu nennen) entschied sich 2007 für eine Umorganisation. Die Gewerbeaufsichtsbeamten haben Ihre Büros seit 2008 nicht mehr in Barmen, sondern in Essen oder in Mönchengladbach. Aber natürlich sind die Arbeitsschützer auch heute noch „draußen“ in den Betrieben in Wuppertal tätig!
Wenn ihr euch mit folgender Vorgabe vertraut macht, erhaltet ihr als Lösung ABC (ergeben 4 Ziffern):
Der Arbeitgeber hat Arbeitsmittel einer außerordentlichen Überprüfung durch hierzu befähigte Personen unverzüglich zu unterziehen, wenn außergewöhnliche Ereignisse stattgefunden haben, die schädigende Auswirkungen auf die Sicherheit des Arbeitsmittels haben können.
N 51° 16.(ABC - 907)
Für die Ostkoordinate geht es in den Bereich des Finanzamts.
Hier schaudert es den lesenden Geocacher bereits – Finanzamt? Lieber eine Wurzelbehandlung ohne Betäubung, als die jährliche Steuererklärung zusammenbasteln…
Daher auch direkt mal zu einem Herzstück deutscher Paragraphenkunst, das uns zu Tränen rührt...
§ 38a Höhe der Lohnsteuer
(1) 1Die Jahreslohnsteuer bemisst sich nach dem Arbeitslohn, den der Arbeitnehmer im Kalenderjahr bezieht (Jahresarbeitslohn). 2Laufender Arbeitslohn gilt in dem Kalenderjahr als bezogen, in dem der Lohnzahlungszeitraum endet; in den Fällen des § 39b Absatz 5 Satz 1 tritt der Lohnabrechnungszeitraum an die Stelle des Lohnzahlungszeitraums. 3Arbeitslohn, der nicht als laufender Arbeitslohn gezahlt wird (sonstige Bezüge), wird in dem Kalenderjahr bezogen, in dem er dem Arbeitnehmer zufließt.
(2) Die Jahreslohnsteuer wird nach dem Jahresarbeitslohn so bemessen, dass sie der Einkommensteuer entspricht, die der Arbeitnehmer schuldet, wenn er ausschließlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielt.
(3) 1Vom laufenden Arbeitslohn wird die Lohnsteuer jeweils mit dem auf den Lohnzahlungszeitraum fallenden Teilbetrag der Jahreslohnsteuer erhoben, die sich bei Umrechnung des laufenden Arbeitslohns auf einen Jahresarbeitslohn ergibt. 2Von sonstigen Bezügen wird die Lohnsteuer mit dem Betrag erhoben, der zusammen mit der Lohnsteuer für den laufenden Arbeitslohn des Kalenderjahres und für etwa im Kalenderjahr bereits gezahlte sonstige Bezüge die voraussichtliche Jahreslohnsteuer ergibt.
(4) Bei der Ermittlung der Lohnsteuer werden die Besteuerungsgrundlagen des Einzelfalls durch die Einreihung der Arbeitnehmer in Steuerklassen (§ 38b), Feststellung von Freibeträgen und Hinzurechnungsbeträgen (§ 39a) sowie Bereitstellung von elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (§ 39e) oder Ausstellung von entsprechenden Bescheinigungen für den Lohnsteuerabzug (§ 39 Absatz 3 und § 39e Absatz 7 und 8) berücksichtigt.
Die Ostkoordinate findet sich bei E 007° 41456 (§ 25)
Ob Ihr euch nun richtig auskennt könnt ihr hier überprüfen.
Die Koordinaten wurden an mehreren Tagen jeweils mehrmals mit einem Oregon 450 eingemessen – mit teilweise gravierenden Unterschieden – ist wohl so vor Ort. Dafür gibt’s einen aussagekräftigen Hint. Wer das Rätsel geschafft hat, der wird den Outdoor-Teil auch schaffen 