Skip to content

1. Coin- und TB Justizvollzugseinrichtung LSA Mystery Cache

This cache has been archived.

hähnchen99: Heute mal Cachekontrolle gemacht und wir mussten feststellen, das der Cache zerstört wurde, daher ist hier Schluss.

More
Hidden : 12/7/2012
Difficulty:
5 out of 5
Terrain:
4 out of 5

Size: Size:   large (large)

Join now to view geocache location details. It's free!

Watch

How Geocaching Works

Please note Use of geocaching.com services is subject to the terms and conditions in our disclaimer.

Geocache Description:


Erste Coin- und Trackable Justizvollzugseinrichtung Sachsen-Anhalt


Auf unseren Reisen begegnen uns immer wieder Coins und Trackables, die sich verschiedener Straftaten schuldig machen.

Unter anderem wegen des Verstoßes gegen

StGB § 123 Hausfriedensbruch (Eindringen in Wohnungen),

StGB § 183 Exhibitionistische Handlungen (Entblößung),

StGB § 240 Nötigung Abs. 1 (…Androhung des Übels… – in diesem Fall ein schlechtes Gewissen bei Nichtmitnahme ),

StGB § 265a Erschleichen von Leistungen (unentgeltliche Mitnahme in Verkehrsmitteln)

 

 

Dieses gehört aufs Schärfste bestraft!

 

 

 

Besonders harte Fälle werden wir zukünftig anklagen, aburteilen und verwahren. Natürlich habt Ihr die Möglichkeit eines Besuches der Insassen, dazu müsst Ihr aber bis zu drei Caches unterschiedlicher Schwierigkeit lösen, um einen Besuchstermin zu erhalten.

Die Vollzugseinrichtung ist in drei Sicherheitsstufen unterteilt, die Untersuchungshaft, die Strafhaft und die Sicherungsverwahrung.

 

 

Um einen Termin in der Justizvollzugseinrichtung zu bekommen, besucht den Cache „Trau Dich“ GC42GP3 (Zugang zur Untersuchungshaft), meistere„Ab in die Pampa“ GC2GPF (Zugang zur Strafhaft), oder löse und finde den Mysterie „Um vier Ecken gerätselt“ GC42GPN (Zugang zur Sicherungsverwahrung).

 

Je nach bewältigtem Cache erhaltet Ihr Zugangsinformationen, die den Zugang zur Anstalt ermöglichen.

 

 

Bevor Ihr nun losstürzt, um die Insassen zu besuchen, lasst Euch sagen, dass es nicht einfach wird.

In regelmäßige Abständen werden die Zugangsinformationen geändert (in der Realität spricht der Fachmann hier von Umschluss).

Natürlich habt Ihr das Recht, auch „Untersuchungshäftlinge“ einzuliefern. Die rechtliche Grundlage dafür bietet der § 127 Strafprozessordnung (StPO) Absatz 1 (alle die das nicht glauben, können es ja nachlesen…)

Bitte unterlasst auch strafbare Handlungen wie Gefangenenbefreiung (§ 120 Strafgesetzbuch StGB), oder Sachbeschädigung (§ 303 Strafgesetzbuch StGB).

Über einen Juristenwitz im Logeintrag würden wir uns freuen, ist aber keine Bedingung.

Das Mitbringen einer Kletterhilfe (zum Überwinden der „Sicherungsanlage“) ist erforderlich, 2 m sollten reichen…


Euer Cachemobil solltet Ihr in sicherer Entfernung abstellen, wegen der Kriminellen, die Euch ausspionieren könnten…

 

Additional Hints (No hints available.)