Als Wilderer, Wilddieb oder Wildschütz bezeichnet man Personen, die
entgegen jagdrechtlichen und fischereirechtlichen Bestimmungen auf
die Jagd oder auf Fischfang gehen und dadurch Wilderei betreiben.
Die Strafen für Wilderei nahmen schnell schwere Ausmaße an und
konnten bei Wiederholungstätern auch bis zur Galeere oder zur
Todesstrafe reichen. Der Adel wollte durch die drakonischen Maßnahmen
die Wilderei von Anfang an im Keim ersticken.
Anfangs wurden die Wilderer noch mit dem Aufsetzen eines Hirschgeweihs entehrt, das sie für mehrere Tage tragen mussten.
Schließlich kamen als Strafmaß auch am Pranger stehen oder schwere Arbeitsdienste hinzu.
Eine weitere Form der Demütigung war die sogenannte Wildererkappe, eine eiserne Kopfbedeckung,
die unter schweren Schmerzen am Kopf des Verurteilten festgenietet wurde und die dieser dann für einen längeren Zeitraum zu tragen hatte.
Wurden die Wilderer durch den Strang hingerichtet,
so wurde auch als Zeichen ihrer Straftat sowie zur Abschreckung oftmals ein Geweih oder Fell über dem Galgen angebracht.
Die Zeiten sind Heute Gott sei Dank vorbei
1.Unter welchem Paragraphen wird die Jagdwilderei im StGB geführt
Hunderterstelle =A
Zehnerstelle = B
2. Mit welcher Freiheitsstrafe kann man Heute bestraft werden(nicht die schweren Fälle)
Einerstelle = C
Die Formel zum Final lautet
N 50° A(B-C).(B-A)(B-C)A E 007° CB.C(B-A)(A+C)