Willstätt wurde erstmals 1232 urkundlich erwähnt.
Damals gehörte der Ort dem Bistum Straßburg,
er fiel aber noch im 13. Jahrhundert an die Herrschaft Lichtenberg,
wo er Sitz eines Amtes wurde.
1480 erbte die Grafschaft Hanau-Lichtenberg den Ort,
der dann 1736 an die Landgrafen von
Hessen-Darmstadt ging. Im Zuge der Mediatisierung aufgrund des
Reichsdeputationshauptschlusses
fiel die Gemeinde dann an das Großherzogtum Baden, wo Willstätt lange
zum Landkreis Kehl gehörte. Als dieser 1973 aufgelöst wurde, kam die Gemeinde
zum neuen Ortenaukreis.