Die oben abgebildeten Koordinaten führen zu einem Taxistand in Dortmund-Hombruch, nicht aber zur Dose. Zuerst aber erst einmal ein paar Hintergrundinfos:
Ein Taxi ist ein von einem Kraftfahrer mit Personenbeförderungsschein gegen Bezahlung gesteuertes Individualverkehrsmittel zur Personenbeförderung.
Taxis sind meist Limousinen oder Kombis. Taxis mit mehr als fünf Sitzplätzen werden auch „Großraumtaxi“ (seltener „Taxibus“) genannt.
Der Begriff „Taxi“ stammt von dem in der Droschke zur Preisbestimmung genutzten Taxameter (gr. etwa Gebührenmesser, auch Fahrpreisanzeiger, gelegentlich als Taxi-Uhr bezeichnet). Die Kurzbezeichnung für dieses Messgerät ging in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts auf die Droschke/Kraftdroschke selbst über.
Das erste Taxiunternehmen Deutschlands mit motorisierten Fahrzeugen gründete Friedrich Lutzmann 1893. Noch in den 1950er Jahren trugen Taxis in Deutschland ein schwarz-weiß kariertes Band unter den Fenstern und entweder ein außen, vor dem linken Außenspiegel angebrachtes Schild mit der Aufschrift „Taxe“, oder ein hinter der Windschutzscheibe angebrachtes, ebenfalls beleuchtetes Schild mit der Aufschrift „Taxe frei“, jeweils mit weißer Schrift auf rotem Grund. „Taxi“ ist die internationalisierte Bezeichnung. In Deutschland sind etwa 50.000 Taxis zugelassen. Davon sind 80 % einer der 500 Taxizentralen angeschlossen.
Zum Führen eines Taxis ist in Deutschland ein Führerschein zur Fahrgastbeförderung (auch Personenbeförderungsschein für Taxi, umgangssprachlich P-Schein oder Taxischein) notwendig, der von der Straßenverkehrsbehörde erteilt wird. Dafür muss das 21. Lebensjahr vollendet sein (§ 48 FeV), zwei Jahre Fahrpraxis und Ortskenntnis (Ortskundeprüfung) sind nachzuweisen. Weiterhin werden ein Führungszeugnis und ein Auszug aus dem Punktekonto des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg sowie eine Tauglichkeitsuntersuchung nach der Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung verlangt.
(Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Taxi 06.2014)

Happy Caching!
VG dark sneaker