In Deutschland ist die Zuständigkeit für die Geschwindigkeitsüberwachung (§ 3 StVO) in den Bundesländern teilweise unterschiedlich geregelt. In den meisten Bundesländern sind die Polizei und regionale Ordnungsbehörden mit der Verkehrsüberwachung beauftragt. Während die Ordnungsämter der Kommunen innerhalb der geschlossenen Ortschaften zuständig sind, überwachen die Polizei und teilweise auch die Kreisverwaltungen den außerörtlichen Bereich auf den Kreis-, Landes- und Bundesstraßen sowie den Autobahnen.
Stationäre Überwachung
Umgangssprachlich werden die stationären Anlagen oft Starenkasten genannt. Eine weitere Bauform sind die Radarsäulen.
Stationäre Messgeräte werden in Deutschland meist von Städten und Landkreisen betrieben. Bei stationären Anlagen wird in der Regel Piezotechnik verwendet. Die Anlage besteht aus einem auf einem Pfosten montierten Kameragehäuse, das mit Piezosensoren in der Straße verbunden ist oder selbst die Entfernung messen kann. Oft wird der Kasten auch drehbar gebaut, so dass abwechselnd zwei Richtungen überwacht werden können. Hierzu werden dann auch in Gegenrichtung Sensoren verlegt.
Die Betreiber verfügen häufig über wesentlich mehr installierte Messanlagen mit Kameragehäusen als Kameras, diese werden dann in unregelmäßigen Abständen in verschiedene Anlagen im überwachten Gebiet eingebaut. Dadurch soll bei verringerten Betriebskosten eine hohe Abschreckungswirkung erzielt werden.