Freistaat Flaschenhals
Als Freistaat Flaschenhals wurde ein schmales Gebiet zwischen dem Rhein und dem unbesetzten Teil der preußischen Provinz Hessen-Nassau bezeichnet, das nach Ende des Ersten Weltkriegs vom 10. Januar 1919 bis zum 25. Februar 1923 bei der alliierten Rheinlandbesetzung unbesetzt blieb.
Nach Kriegsende wurde im Waffenstillstand von Compiègne die Besetzung des linksrheinischen Gebietes durch die Alliierten und zusätzlicher Brückenköpfe bei Köln (britisch), Koblenz (US-amerikanisch) und Mainz (französisch) angeordnet. Zwischen dem US-amerikanischen Brückenkopf von Koblenz und dem französischen Brückenkopf bei Mainz, die jeweils einen Radius von 30 km hatten, blieb aufgrund eines Berechnungsfehlers der Alliierten ein schmaler Streifen unbesetzt. Dieser Streifen lag zwischen dem Rheintal und Limburg an der Lahn. Das Gebiet unterstand bis zu diesem Zeitpunkt den Kreisverwaltungen des Rheingaukreises, des Untertaunuskreises und des Landkreises St. Goarshausen, deren Hoheitsgewalt nunmehr an den Grenzen der besetzten Brückenköpfe endete, so dass im dazwischen liegenden Flaschenhals auf dieser Verwaltungsebene ein Notstand eintrat. Mit Erlass des Oberpräsidiums Kassel vom 3. Januar 1919 wurde die kommunale Verwaltung auf den Landrat des Kreises Limburg übertragen. Limburg an der Lahn war die nächstgelegene nicht besetzte Kreis- und Gerichtsstadt.
Nach vier Jahren seiner Existenz wurde der „Freistaat Flaschenhals“ am 25. Februar 1923, wenige Tage nach der Ruhrbesetzung, von marokkanischen Hilfstruppen der französischen Armee besetzt. Mit dem Ende der Besetzung durch die Franzosen am 15. November 1924 endet auch die Existenz des „Freistaates Flaschenhals“.
Heute wird die Bezeichnung Freistaat Flaschenhals zur Tourismusförderung der Region verwendet (Quelle: Wikipedia)