Hier steht man am nördlichen Ortsrand von Groß-Karben. Bisher ruhte hier der Blick weitgehend auf den Feldern und Wiesen zwischen Groß-Karben und Burg-Gräfenrode. Doch seit 2014 nimmt hier mehr und mehr die seit den 70er Jahren geplante Nordumgehung Gestalt an. Dieses Projekt war in den letzten Jahrzehnten immer wieder Gegenstand von Protesten und Diskussionen zwischen Bürgerinitiativen, Stadt und Land.
Die rund 3,2 km lange Nordumgehung beginnt im Osten von Groß-Karben von der K 246 (Straße nach Heldenbergen), wird nördlich um Groß-Karben herum geführt, erhält mit der Brunnenstraße eine Verknüpfung und mündet in Höhe des Verbrauchermarktes Rewe in die Bundesstraße 3.
Nach ihrer Fertigstellung im Jahr 2016 wird sie den Durchgangsverkehr innerhalb Groß-Karbens deutlich entlasten. Insgesamt werden 16,2 Millionen Euro in die 3,2 Kilometer lange Straße investiert.
Ein kleiner Einblick in die Chronologie der Nordumgehung Groß-Karben:
25.1.1971 Das Straßenbauamt sieht nicht die Notwendigkeit einer Ortsumgehung Groß-Karben und befürwortet eine Ost-West-Verbindung
von Nidderau nach Bad Homburg, die nördlich von Okarben geführt werden soll.
1973 wird die Trasse für die Nordumgehung Groß-Karben im Flächennutzungsplan Karben berücksichtigt.
10.5.1984: Eine Voruntersuchung wurde erarbeitet und eine Entwurfsplanung eingeleitet.
24.3.1987: Das Straßenbauamt erklärt sich bereit, auf Anregung der Stadt Karben eine Vekehrsuntersuchung Karben durchführen zu lassen.
18.11.1988: Die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung Karben liegen vor. Auch hier wird wieder der Bau der Nordumgehung als vordringlichste Maßnahme gefordert.
16.12.1988: Die Stadtverordnetenversammlung fordert vom Straßenbauamt Gießen den sofortigen Beginn der Planungsarbeiten.
9.6.1989: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass die B 3a über die L 3205 hinaus in einem großen Bogen verlängert werden soll.
12.1.1994: Negatives Ergebnis der Umweltverträglichkeitsstudie: Die Verkehrsbelastung in Groß-Karben reicht nicht aus, um den Eingriff in die Natur im Zuge der Nordumgehung zu rechtfertigen.
20.4.1994 Konstituierende Sitzung des Arbeitskreises VEP Karben und des Planungsbeirates. Beide Gremien begleiten die Erstellung des Verkehrsentwicklungsplanes und sollen Fragestellungen formulieren.
5.5.2000: Das Land stellt fest, dass die Nordumgehung vorerst nicht in Frage kommt.
18.12.2000 Das Regierungspräsidium leitet per Anschreiben das Raumordnungsverfahren ein.
Januar 2001: Der Magistrat verteilt eine Stellungnahme zu den irreführenden Flugblättern der Gegner der NU an alle Groß-Kärber Haushalte
10.8.2001: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den schnellstmöglichen Bau der Nordumgehung.
27.9.2001: Die Nordumgehungsgegner zweifeln den verkehrlichen Nutzen der Nordumgehung an und legt eigene Zähldaten vor.
14.2.2003 Der Haupt- und Planungsausschuss sowie der Verkehrsausschuss stimmen der Nordumgehung zu.
21.2.03 Das Regierungspräsidium stimmt der Aufnahme der Nordumgehung in den Regionalplan zu. Damit besteht für die Nordumgehung Planungsrecht.
14.11.2012: Die Klage der Bürgerinitiative gegen das Land wird zurückgezogen. Damit besteht für die Nordumgehung Baurecht.
28.01.2013: Der 1. Spatenstich und damit der Baubeginn der Nordumgehung erfolgt.
Anfang 2014 Die Brücke der Umgehungsstraße über die Nidda ist fertig gestellt.
8 / 2014 Beginn mit dem Bau des 1. Bauabschnittes zwischen Heldenberger Straße (K246) und Burg-Gräfenröder Straße (L 3351)
Anfang 2015 Baubeginn des 2. Bauabschnitts zwischen Burg-Gräfenröder-Straße und Brunnenstraße, der 2016 fertiggestellt sein soll.
2015 Ausbau des 3. BA zwischen Brunnenstraße und B 3, der Ende 2016 abgeschlossen sein soll.
(Quelle: https://www.karben.de/rathaus-buergerservice/projekte/nordumgehung/)