Der Polizeibeamte kam ursprünglich aus Norddeutschland, wo er auch eine Zeit lang seinen Dienst verrichtet hatte. Dort spielte sich auch die erste Begebenheit ab. Ein Zeuge hatte eine leblose Person im Eingang eines Hauses gefunden und die Polizei gerufen. Vor Ort errichteten die Beamten zunächst eine Absperrung und warteten dann auf die Spurensicherung. Zuvor hatte sich natürlich medizinisches Fachpersonal davon überzeugt, dass da nichts mehr zu machen war. Grad als diese eintraf erschien eine offensichtlich stark angetrunkene Person mit blutverschmiertem Hemd am Tatort. Es befand sich kein Diensthund vor Ort, der war nämlich krank, aber die Person leistete auch keinen Widerstand, so dass er nicht nötig gewesen wäre. Dies ist nun alles nicht spektakulär, bis auf einen winzigen Punkt: Diese blutverschmierte Person war der Chefankläger, daher war er gleichzeitig Staatsanwalt und Mörder.
Die andere Geschichte ereignete sich ebenfalls in der Ostseestadt Kiel. Die Beamten wurden zu einem Überfall gerufen und wussten gleich, da es Feiertag war, dass es keine Verstärkung geben würde. Es war nämlich der erste Weihnachtsfeiertag, an dem es trotz eisiger Temperaturen von 10 Grad unter null keinen Schnee gab. Das Ziel war eine Tankstelle und dort stellte sich die Lage dann grundlegend anders dar als angenommen. Als die Beamten eintrafen wurden sie Zeugen eines Streits zwischen einem Pärchen, die sich nicht einigen konnten, was sie in der Tankstelle als Gastgeschenk zu einer Party kaufen sollten. Er war für eine Kiste Bier und sie natürlich für zwei Flaschen Sekt. Darüber kamen sie so in Rage, dass der Kassierer sich nicht anders zu helfen wusste, als die Polizei zu rufen. Als die Beamten die Hitzköpfe beruhigen wollten, sah der Mann den Punkt gekommen, seine Wut in einer anderen Bahn zu kanalisieren und stürzte sich auf einen der beiden Polizisten. Erst ein Warnschuss konnte ihn zur Besinnung bringen. So endete die Frage, ob Bier oder Sekt, in einer Schlägerei mit Schußwaffengebrauch.