DRV
Wie entstand eigentlich die deutsche Sozialversicherung und damit auch die Deutsche Rentenversicherung?
Während der industriellen Revolution des 19. Jahrhunderts stieg durch den wirtschaftlichen Erfolg auch die durchschnittliche Lebenserwartung an und es entstand neben den Handwerkern, den Bauern ... die neue Klasse der "Arbeiter". Diese und ihre Familien konnten sich (bis auf die vielen Kinder) keine soziale Absicherung leisten. Wurde der Haupternährer Invalide oder eben zu alt, litt die Familie oft große Not.
Kaiser Wilhelm I. veranlasste auf Anraten von Reichskanzler Bismarck in seiner Thronrede bei der Reichstags-Eröffnung am 17. November 1881 dem Reichstag seine Auffassung, "dass die Heilung der sozialen Schäden nicht ausschließlich im Wege der Repression sozialdemokratischer Ausschreitungen, sondern gleichmäßig auf dem der positiven Förderung des Wohles der Arbeiter zu suchen sein werde". In dieser "Kaiserlichen Botschaft" bekam der Reichstag die Aufgabe “Gesetze zum Schutz der Arbeiter gegen Krankheit, Unfall, Invalidität und im Alter” zu beschließen.
Der Reichstag verabschiedete daraufhin nach intensiven Beratungen 1883 das Krankenversicherungsgesetz, 1884 das Unfallversicherungsgesetz und 1889 das Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetz.
Somit war also 1889 die Deutsche Rentenversicherung im Leben der Arbeiter angekommen, und war zunächst einmal regional gegliedert. Die Versicherungsträger der Invalidenversicherung wurden mit der Zeit "Landesversicherungsanstalten" genannt. Diese gehörten nicht einem Privatmenschen, sondern wurden durch “Ausschüsse" (heute "Vertreterversammlungen") und Vorstände, in denen Vertreter der Arbeitgeber und der Versicherten die Geschicke der einzelnen Anstalten lenkten, vertreten (Prinzip der Selbstverwaltung).
Ab 1891 wurden Invalidenrenten an Versicherte gezahlt, wenn diese "dauernd erwerbsunfähig" waren. Altersrenten wurden erst mit Vollendung des 70. Lebensjahrs bewilligt. Hinterbliebenenrenten gab es damals noch nicht. Die Finanzierung der Renten erfolgte Zahlung gleich hoher Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber sowie durch einen Reichszuschuss – dem heutigen Prinzip ähnlich. Verträge wie in der Privatwirtschaft heute, gab/ gibt es nicht. Wichtig ist hier der Generationenvertrag, ein unausgesprochener “Vertrag” zwischen der beitragszahlenden und der rentenbeziehenden Generation.
Hier in der Nähe findet Ihr die ehemals genannte Landesversicherungsanstalt Württemberg, dann Landesversicherungsanstalt Baden-Württemberg, und heute (im Zuge mehrerer Reformen) die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg, kurz DRV Baden-Württemberg.
Quellen: Deutsche Rentenversicherung Oldenburg Bremen u. Wikipedia
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