In unserer kleinen Baumserie (Stenny´s Birkenbäumchen, Kaisereiche etc.) möchten wir Euch auch dieses Prachtexemplar zeigen, die Drei Brüder Buche... Der Cache ist selbstverständlich NICHT an dem wunderschönen Baum angeschraubt oder ähnliches, der Baum wird somit NICHT beschädigt. Der Cache liegt zwischen den Drei Brüdern. Ein roséfarbender Kristall zum aufladen liegt ebenfalls dort, diesen bitte NICHT entfernen, vielen Dank.
Einzelne Objekte wie Bäume oder Findlinge können einen Schutzstatus als Naturdenkmal erhalten. Auf Grund von Seltenheit, naturgeschichtlicher oder landestypischer Aspekte oder besonderer Schönheit stehen in Berlin zahlreiche Bäume und Findlinge als Naturdenkmale unter Schutz.
Ziel ist es, diese Besonderheiten in Natur und Landschaft langfristig zu erhalten.
Naturdenkmale bieten nicht nur Schönheit und Anmut für das menschliche Auge, sondern sind zum Teil selbst wertvoller Lebensraum für viele andere Organismen.
Gibt es Richtlinien für den Umgang damit?
Nach § 28 BNatschG ist die Beseitigung des Naturdenkmals sowie alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturdenkmals führen können verboten. Ausnahmen von diesem Verbot sind nur bei nicht mehr vorliegender und auch nicht wiederherstellbarer Verkehrssicherheit möglich. Hierzu führt das NAGBNatSchG in § 21 aus, dass Maßnahmen, die der Feststellung oder Beseitigung einer von dem Naturdenkmal ausgehenden Gefahr dienen, abweichend von § 28 Abs. 2 BNatSchG nicht verboten sind. Neben diesen gesetzlichen Vorgaben versteht es sich von selbst, dass zum Erhalt einzigartiger Naturdenkmale die anerkannten Regeln einer fachgerechten Baumpflege eingehalten werden, wie sie beispielsweise in den Richtlinien für Baumpflege (ZTV-Baumpflege, Fll 2006) der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung und Landschaftsbau e. V. festgelegt sind.
Im Gegensatz zu Findlingen, die viele Generationen unverändert überdauern, sind Bäume vergänglich. So benötigen diese Naturdenkmale eine besondere Pflege, zumal auch der so genannten Verkehrssicherungspflicht nachgekommen werden muss. Das bedeutet, dass marode, herabfallende Äste oder gar umstürzende Bäume keine Schäden verursachen dürfen. Eine regelmäßige Überprüfung ist daher erforderlich. Fachkundige Firmen sichern Kronen, kürzen Äste ein, beseitigen Totholz oder legen das Naturdenkmal frei, indem sie kleinere Gehölze in der Nachbarschaft fällen. Im Lauf der Zeit haben sich die Techniken der Baumsicherung verändert: Während früher beispielsweise größere Spalten und Hohlräume mit Beton ausgegossen wurden, um das Auseinanderbrechen des Baumstamms zu verhindern, werden heute Verstrebungen an den großen Ästen angebracht. Bei Flächennaturdenkmalen besteht die Arbeit darin, sie von Zeit zu Zeit zu begutachten, um die Entwicklung des Bestandes von seltenen Tier- und Pflanzenarten und den Erfolg von Pflegemaß- nahmen zu dokumentieren.

Herzlichen Glückwunsch an den FTF M&M´08 und Herr-Engel
Herzlichen Glückwunsch an den STF BertXS
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