Margarete Schnellecke…
…wurde am 09.03.1905 als jüngstes von fünf Kindern geboren und verstarb 100 jährig im Dezember 2005.
Margarete Schnellecke musste die heutzutage international arbeitende Speditionsfirma nach dem Tod ihres Mannes 1949 notgedrungen übernehmen - neben der Erziehung und Versorgung der Kinder. Sie war weit und breit die einzige Frau, die im Speditionswesen- und noch dazu als Geschäftsführerin- tätig war. Sie trug die Verantwortung für Ihre Arbeiter und Angestellten und damit auch für die Familien ihrer Mitarbeiterschaft.
Ein Blick zurück:
Auch wenn von der Spedition an dieser Stellen nichts mehr zu sehen ist und sich das gesamte Umfeld geändert hat, erinnern sich ältere Wolfsburgerinnen und Wolfsburger an die Zeit, wo die alte Brücke mit den Holzplanken hier über den Mittellandkanal führte. Zu Schichtbeginn und -ende hörte man die Schritte hunderter Männer und weniger Frauen, die zur Arbeit ins Werk strebten oder zum Feierabend die Brücke in Richtung Stadt begehen mussten.
An den Tagen der Lohnauszahlung standen auf der Stadtseite der Brücke die Frauen und holten ihre Männer ab.
Lohn gab es früher wöchentlich in bar.
Die Frauen standen an der Fußgängerbrücke, um ihre Männer abzupassen und sie gleich in den nächsten „Konsum“ (Lebensmittelgeschäft) zu schleppen. Die Frauen befürchteten, dass ihre Männer das Geld schon auf dem Heimweg "verfeiern" würden. Diese Angst war nicht unbegründet, wussten doch die meisten Männer nicht, wie viel das Leben kostete. Der Heimweg führte für die meisten durch die Hauptgeschäftsstraßen Kaufhof und Schachtweg. Frauen wurde das Haushaltsgeld oft zugeteilt, häufig zu knapp. Daher ließ man oft in kleineren Geschäften „anschreiben“, also die Lebensmittel erst bei der nächsten Lohnzahlung zu bezahlen. An den Kassen lagen Hefte, in die die Schulden eingetragen wurden. Das war vielen sehr peinlich, weil es öffentlich zeigte, dass das Geld in der Familie nicht reichte oder „die Frau nicht wirtschaften“ konnte. Viele Frauen wussten nicht einmal, wie viel Geld ihr Mann verdiente.
Ein kleiner geschichtlicher Ausflug in die 50er und 60 er Jahre gefällig?
Bis 1958 (das war die Zeit des Rock n Roll und von Elvis Presley) konnte der Ehemann ohne Zustimmung seiner Frau deren Arbeitsvertrag kündigen. Auf das Gehalt der Frau hatte der Ehemann Zugriffsrecht und konnte jederzeit über ihren Lohn verfügen.
Ab 1962 konnte die Ehefrau ein eigenes Konto eröffnen. Erst nach 1969 wurde eine verheiratete Frau als geschäftsfähig angesehen. Seit 1976 dürfen Ehefrauen auch ohne Erlaubnis ihres Mannes arbeiten gehen.
Frauen waren wirtschaftlich so abhängig von ihren Ehemännern, dass sie häufig keine Chance sahen, aus einer schlechten Ehe auszubrechen. Zumal auch das Scheidungsrecht Frauen massiv benachteiligte.