Unbemannte Luftfahrzeuge bis 79 Joule Bewegungsenergie (ca. 250-300 Gramm), z.B. Minimodelle aus Schaumstoff oder Mini-Spielzeughubschrauber - auch mit Kamera - sind bis zu einer Flughöhe von max. 30m erlaubt. Eine Gefährdung von Personen oder Sachen muss ausgeschlossen sein. Solche "Spielzeuge" fallen nicht unter den Anwendungsbereich des Luftfahrtgesetzes vom 1.1.2014, eine Bewilligung ist nicht erforderlich.

Bilder eurer LFZ sind willkommen!