Als Veranstaltungort habe ich einen Ort gewählt, wo das Bier noch eher handwerklich gebraut wird. Das Walsumer Brauhaus bietet uns den Rahmen, um die eine andere Gerstenkaltschale zu genießen. Wer mag, kann auch Zünftiges und Gutbürgerliches aus der Küche genießen. Wie immer zahlt jeder seinen Deckel selbst.
Natürlich gibt es auch ein dekoratives Banner für alle Teilnehmer:
Hier der passende Code für's Profil:
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Die allwissende deutsche Wikipedia meint, dass am 23. April 1516 die bayerischen Herzöge Wilhelm IV. und Ludwig X. in Ingolstadt im Rahmen einer neuen Landesordnung auch das Reinheitsgebot für Bier erlassen haben. Allgemein gilt dieses Datum als die Geburtsstunde des Reinheitsgebotes.
Die beiden bajuwarischen Fürsten hatten einfache Gründe für diese Regel. Einerseits war sauberes Trinkwasser nicht immer verfügbar, so dass Wein und Bier zu den wenigen genießbaren Getränken zählten. Da war Panscherei nicht erwünscht.
Gerne vergessen wird, dass auch die Bäcker ein starkes Interesse am Reinheitsgebot hatten. Die Brauer sollten sich auf die bäckerunfreundliche Gerste konzentrieren und zum Beispiel von Weizen und Roggen die Finger lassen. Die wurden für's Brot gebraucht. Ein Preiskampf um die Rohstoffe war unerwünscht, denn das Grundnahrungsmittel Brot sollte erschwinglich bleiben.
Ganz davon ab hielten sich die Bayern so die "unreinen" Biere aus dem Norden vom Leib. Dort galt das Reinheitsgebot nämlich zu dieser Zeit nicht. Und doch waren es die Bayern selbst, die dem Freiherr von Degenberg an der Donau schon 1548 das Braurecht für Weizenbier einräumten.
Deshalb ist das deutsche Bier dank des Reinheitsgebots zwar in vielfältiger Form (mehr als 8000 verschiedene Biere sind erhältlich) im Handel vorhanden. Doch viele schmackhafte Sorten prallten lange an der Bundesgrenze ab, bevor auf Druck der EU 1987 der Markt geöffnet werden musste. Seitdem dürfen auch Biere, die nicht nach dem Reinheitsgebot gebraut werden, als Bier gehandelt werden.
Heute werben die deutschen Brauereien noch damit, aber inzwischen brauen die "Großen" auch nicht mehr so ganz nach diesen Regeln. Heute sind alle Mittel in der Produktion zulässig, die später nicht mehr im Bier zu finden sind. Dazwischen dürfen viele "Zutaten" zugemischt und wieder entfernt werden.