Das Jubiläum
Bier war im Mittelalter ein weit verbreitetes, beliebtes Getränk und nicht nur bei Adligen beliebt. Allerdings hatte es jedoch noch wenig mit dem uns heute vertrauten Geschmack gemeinsam.
Da gab es Zusätze, welche wir heute nicht mit Bier in Einklang bringen können und wollen. Geriebene Eierschalen, Extrakte aus Tannenzapfen, Johanniskraut, Schlehe oder das berauschende Bilsenkraut waren nur einige der damals verwendeten Beimischungen. Besonders beliebt waren bestimmte Kräutermischungen, die sogenannte Grut. Jede Brauerei hatte ihre charakteristische Kräutermischung, deren Herstellung im sogenannten Grutrecht festgelegt war. Einige dieser Kräuter waren sogar giftig oder erzeugten Halluzinationen.
Dieses wilde Durcheinander war der Grund, welcher im damaligen Bayern zu einer Bierverordnung führte. Im April diesen Jahres jährt es sich nun zum 500. Mal, dass der bayerische Herzog Wilhelm IV festgelegt hat, dass für Bier "allein Gerste, Hopfen und Wasser verwendet" werden dürfe.
Dies ist vielen bekannt, weniger bekannt ist freilich, dass er im selben Gebot ebenfalls anordnete, dass "die Maß für nicht mehr als zwei Pfennige" verkauft werden dürfe. Während ersteres viele Jahrhunderte Bestand hatte, hat sich letzteres leider nicht durchsetzen können.
Wer noch ein paar Cent aus den vergangenen närrischen Tagen retten konnte, der sei herzlich eingeladen an diesem Abend zwischen 19.00 und 21.00 Uhr dieses Ereignis im Brauereigasthaus Sonne zu würdigen.
Als Experte für das Durchstöbern des gennanten Themas wirst Du bei N 48° B R/2.(I-B)R (R+E) E 8° 3 (I-E).(R+E+B) R (I-B) gewiss einen Abstellplatz für deine Kutsche finden, wenn du in Erfahrung bringen kannst, in welchem Jahr Herzog Wilhelm IV diese Vorschrift zur Herstellung des Bieres erlassen hat, die heute noch als Qualitätsmerkmal dient. Die Jahreszahl sei BIER.
Prüfen? Geochecker
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